Bregenz. Nur kurze Zeit dürfte die etwas mildere Witterung dem Bregenzer Bauhof eine Atempause gönnen. Bereits am Samstag könnte es wieder bis in die Niederungen herunter schneien. Doch der Schnee beschäftigt nicht nur den Bauhof, sondern auch das VN-Bürgerforum. Dort wird heftig darüber diskutiert, was man eventuell besser machen könnte. Otto P. Kazil findet lobende Worte für die Schneeräumung in der Landeshauptstadt, merkt aber kritisch an, dass er es ärgerlich findet, wenn der Schneepflug sogar am Samstag bereits um halb fünf Uhr die Anrainer aus dem Schlaf reißt. Muss das so zeitig sein? fragt er.
40 km Gehsteige
Ja leider, es muss antwortet der Leiter des städtischen Bauhofs, Erich Knappitsch. Wir müssen 60 km Gemeindestraßen, zehn Kilometer Bergstraßen, 31 km Rad- und Fußwege und 40 km Gehsteige vom Schnee reinigen und das braucht seine Zeit. Damit selbst bei geringen Schneehöhen von nur fünf Zentimeter bis um acht Uhr morgens die wichtigsten Straßen und Gehsteige geräumt sind, müssen wir um vier Uhr früh beginnen. Bei stärkerem Schneefall brauchen wir sogar fünf bis sechs Stunden für einen Durchgang. Sobald das erledigt ist, werden noch 35.000 Quadratmeter Plätze und Vorplätze und 63.000 Quadratmeter Parkplätze vom Schnee befreit. Schließlich wollen Autos nicht nur fahren, sondern auch parken. Elisabeth Miemelauer sieht das ein: Mich stört der frühe Lärm auch, aber im Interesse des Fremdenverkehrs, von welchem wir ja alle profitieren, muss es wohl auf den Durchzugsstraßen so sein. Auch in den Wohnbezirken sind gerade Skifahrer oder andere Frühaufsteher froh, wenn sie keine Ketten anlegen müssen, um aus dem Vorplatz oder der Laterndlgarage herausfahren zu können.
Auch Gehsteige
Nicht nur Straßen, sondern auch Gehsteige werden von der Stadt gereinigt. Manfred Krätzer ist sicher nicht der einzige, der nicht versteht, warum der stadteigene Kleinpflug entlang stadteigener Grundstücke oder an Bushaltestellen tatellos räumt, sobald aber ein Privatgrundstück naht, wird vom Gehsteig abgefahren und feierlich auf der Straße (parallel zum Gehsteig) entlanggefahren (ohne Räumtätigkeit), nur um später, wenn wieder öffentlicher Grund an den Gehsteig anschließt, wieder aufzufahren und weiterzuräumen. Es wäre doch der gleiche Aufwand, wenn man gleich den gesamten Gehsteig räumen würde, meint er.
Gesetzliche Räumpflicht
Das ist eine sehr heikle Sache, weiß Erich Knappitsch, denn zwischen 6 und 22 Uhr besteht die gesetzliche Räumpflicht auch für Anrainer. Wird diese verletzt und es kommt zu einem Unfall, so wird die Haftung schlagend. Hat nun die Stadt den Gehweg geräumt, so trifft diese Haftung die öffentliche Hand, sprich den Bregenzer Steuerzahler. Und deshalb sind die Pflugfahrer angehalten, nur Gehwege im Bereich stadteigener Grundstücke zu pflugen. Alles in allem gibt es aber nur wenig Kritik an der Arbeit der städtischen Schneeräumung. Wolfgang Allgeuer bringt es auf den Punkt: Ich bin sehr zufrieden. FST
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