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Bau der umstrittenen 3. Piste am Flughafen Wien genehmigt

Das Bundesverwaltungsgericht gibt Grünes Licht für den Ausbau.
Das Bundesverwaltungsgericht gibt Grünes Licht für den Ausbau. ©APA (Sujet)
Das Bundesverwaltungsgericht teilte am Mittwoch mit, dass die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der geplanten umstrittenen dritten Start- und Landebahn am Flughafen Wien-Schwechat bestätigt wurde.
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Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) genehmigt den Bau der umstrittenen 3. Piste am Flughafen Wien. Vorausgegangen war ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom Juni des Vorjahres, wonach die Ablehnung der 3. Piste durch das BVwG falsch und zum Teil willkürlich gewesen sei und das BVwG die Sachlage nochmals zu prüfen habe.

3. Piste: BVwG gibt Grünes Licht für Ausbau

Die Ablehnung der 3. Piste mit Verweis auf den Umweltschutz hatte damals für breite Kritik der großen Parteien sowie der Miteigentümer des Flughafens, die Länder Niederösterreich und Wien, und von Wirtschaftsvertretern gesorgt. Die Grünen und Umweltschutzorganisationen begrüßten damals den Stopp mit Verweis auf die Klimaziele von Paris, zu denen sich auch Österreich bekannt hatte.

Die Flughafen Wien AG begrüßte erwartungsgemäß die Entscheidung. “Damit wird ein zukunftsweisender Schritt zur Stärkung des Wirtschafts- und Tourismusstandortes Österreich gesetzt und dem Luftfahrtstandort Wien eine attraktive Wachstumsperspektive gegeben”, so der Flughafen in einer ersten Reaktion.

Gleichzeitig spricht die Flughafenleitung von “umfangreichen Auflagen”, die nun einmal geprüft werden müssten.

Höchstgericht könnte Entscheidung nochmals kippen

Beim Flughafen Wien herrscht zwar Freude über das Grüne Licht für die lange umstrittene 3. Piste durch das Bundesverwaltungsgericht (BVwG), allerdings gibt man zu bedenken, dass die Sache möglicherweise noch nicht ausgestanden ist. Wörtlich heißt es dazu vom Flughafen Wien in einer Aussendung von Mittwochnachmittag: “Die im Erkenntnis enthaltenen umfangreichen Auflagen müssen nun auf ihre sachliche und rechtliche Grundlage geprüft werden. Abzuwarten gilt es auch, ob Projektgegner gegen diese Entscheidung die Höchstgerichte anrufen, die Frist dafür beträgt sechs Wochen. Davon hängt auch ab, wie sich der weitere Zeitplan für das Projekt gestalten wird, jedenfalls ist ein Realisierungsbeschluss erst möglich, wenn endgültige Rechtssicherheit besteht.”

Die Gegner der 3. Piste hatten jedenfalls schon in der Vergangenheit klargestellt, dass sie sich nicht so leicht geschlagen geben werden, falls das Bundesverwaltungsgericht nicht in ihrem Sinne entscheidet.

Die ÖVP Wien teilte heute mit, dass die Piste “für die Weiterentwicklung von Wien unverzichtbar ist”. Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) begrüßte die BVwG-Entscheidung zugunsten der 3. Piste am Airport Schwechat, die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) sprach von einem “guten Tag für den Wirtschaftsstandort”.

Gericht erteilt Auflagen zu Lärm und Staub

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit der Zustimmung zum Bau der 3. Piste am Flughafen Wien auch Vorgaben verbunden. “Der zuständige Senat, bestehend aus drei Richtern, hat nach detaillierter Prüfung entschieden, dass zusätzliche Auflagen etwa in den Bereichen Treibhausgasemissionen, Fluglärm oder beim Baustellenstaub vorzusehen sind”, so das Gericht in einer Aussendung.

So ist zu gewährlisten, dass innerhalb eines Zeitraumes von maximal fünf Jahren nach Inbetriebnahme der neuen Piste eine CO2-Neutralität des Flughafens erreicht wird. Weiters heißt es: “Bereits vor Inbetriebnahme der dritten Piste sind Maßnahmen zu setzen, die eine Reduktion der CO2-Emissionsmengen um 30.000 Tonnen zur Folge haben. Diese Maßnahmen haben sich auf die Sparten Abfertigung, Triebwerk-Probeläufe oder etwa die stationäre Infrastruktur zu beziehen.”

Zur Reduktion des Fluglärms seien deutlich strengere Grenzwerte für den Tag und für die Nacht vorgeschrieben worden. Abschließend teilte das Bundesverwaltungsgericht mit: “Eine ordentliche Revision wurde zugelassen.”

(APA/Red)

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