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Basis für neues Raumplanungsgesetz beschlossen

Bregenz - Am Mittwoch findet der Rechtsausschuss im Landtag statt. Wichtiges Thema dabei ist das Bau -  und Raumplanungsgesetz. Eine gute Basis für das neue Raumplanungsgesetzt wurde erreicht.
Werner Huber spricht über neues Gesetz
Raumplanungsgesetz wird begutachtet

“Es gab eine lange Vorbereitungszeit für das neue Raumplanungsgesetz und es war ein schwieriges Unterfangen, den Spagat zwischen den privaten und öffentlichen Interessen zu finden.”, berichtet ÖVP Landtagsabgeordneter Werner Huber.

Wesentliche Änderungen im Raumplanungsgesetz betreffen die Vorgangsweise, den Sachversändigenbeirat und ganz besonders die Entschädigungsregelungen. Es werde in Zukunft wohl nicht mehr viele Rückwidmungen mehr geben, weil dann die Gemeinden in einen finanziellen Zugzwang kommen würden, so Werner Huber in einem Video-Interview der ÖVP.

Auch die SPÖ hat in der heutigen Ausschusssitzung der der Novelle des Raumplanungsgesetzes zugestimmt. „Nachdem endlich beschlossen wurde, dass Grundeigentümern bei Umwidmungen von Bauflächen in Freiflächen diese Wertminderung künftig entschädigt werden muss, haben wir dieser Gesetzesänderung schließlich zugestimmt“, so SPÖ-Clubobmann Michael Ritsch.

FPÖ: “Neues Raumplanungsgesetz basiert auf FPÖ-Hartnäckigkeit”

„Jahrelang haben wir für eine Stärkung der Grundeigentümerrechte im Raumplanungsgesetz gekämpft. Unsere Hartnäckigkeit hat letztendlich dazu geführt, dass wir heute im Rechtsausschuss eine Novellierung beschlossen haben, die zumindest in weiten Teilen mehr Fairness gegenüber Grundeigentümern bringt und Willkürentscheidungen eindämmt“, so die Bilanz des FPÖ-Klubobmannes Dieter Egger.

„Wir haben mit unserer Antragsinitiative schon im Oktober 2009 auf die vorhandenen Ungerechtigkeiten im Raumplanungsgesetz aufmerksam gemacht und eine Novellierung des Gesetzes eingefordert. Mit der nun erfolgten Gesetzesänderung sind wir ein gutes Stück weiter gekommen, was die Stärkung der Grundeigentümer anbelangt. In Zukunft gibt es für Grundbesitzer ein Antragsrecht auf Widmung ebenso wie ein Berufungsrecht gegen Widmungsentscheidungen.

Sachverständigenbeirat für Raumplanungsgesetz

Ein unabhängiger Sachverständigenbeirat, deren Mitglieder weder Landes- noch Gemeindebedienstete sein dürfen, wird sich zudem mit strittigen Widmungsfragen auseinandersetzen“, sieht Egger weite Teile der freiheitlichen Forderungen erfüllt. Zu einer zusätzlich von der FPÖ geforderten Entschädigungspflicht für Rückwidmungen von Bauerwartungsflächen oder einer Erstattung von Zinsen konnte sich die ÖVP allerdings nicht durchringen.

Grundsätzlich zeigt sich der FPÖ-Klubobmann mit den nunmehrigen Änderungen des Raumplanungsgesetzes zufrieden: „Mit dem neuen Raumplanungsgesetz haben wir den Spielraum für Willkürentscheidungen massiv eingedämmt und die Grundeigentümerrechte deutlich gestärkt.“ 

Eigentümervereinigung: Vorarlberger Raumplanungsgesetz ist österreichweit einzigartig

Wichtige Neuerungen, wie beispielsweise das Recht des Eigentümers, bei Umwidmungsverfahren in die sein Grundstück betreffenden Akten jederzeit Einsicht zu nehmen, erhöhen laut Vorarlberg Eigentümervereinigung die Transparenz und Rechtssicherheit der Widmungsverfahren. Undurchsichtige Vorgänge können dadurch vermieden werden. Verbunden mit der Pflicht der Gemeinde, aber auch des Sachverständigenrates, den Eigentümer über wesentliche Verfahrensschritte verbindlich zu informieren, ist damit für die Grundeigentümer ein weitgehend rechtsstaatliches Verfahren gesichert. Der betroffene Eigentümer erlangt in einem Verfahren, in dem er bisher faktisch rechtlos war, nunmehr eine Quasi-Parteistellung. Das ist laut Eigentümervereinigung österreichweit einzigartig.

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