Der 36-Jährige Facharbeiter redet nicht lange um den heißen Brei herum. Er weiß, dass er sich in der Feldkircher Bar in betrunkenem Zustand äußerst danebenbenommen hat. Nachdem seine Anwesenheit drinnen für andere Gäste zu Belästigungen geführt hatte, ging der Barkeeper ganz in Ruhe mit dem Trunkenbold vor die Türe, um eine zu rauchen. Doch plötzlich war die Tür zu, der Barkeeper drin und der betrunkene Exgast ausgesperrt. Der war so verärgert, dass er eine Werbetafel gegen die Lokaltüre schmiss, was als Sachbeschädigung sanktioniert wurde.
Keine gefährliche Drohung
Als die Polizei kam, schimpfte der Mann übel vor sich hin und meinte, er wisse, wo der Barkeeper wohne und er werde bei ihm vorbeischauen. Diese Ankündigung, zu was er denn vorbeischauen werde, ist aber für eine gefährliche Drohung im rechtlichen Sinne zu wenig, weshalb es in diesem Punkt einen Freispruch gab. So sind 800 Euro wegen der Sachbeschädigung zu bezahlen, weitere 150 Euro für Verfahrenskosten und wenn die Türe repariert ist, auch diese Kosten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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