Dem Geldvervielfältiger war man durch Zufall auf die Schliche gekommen. Der achtfach Vorbestrafte wurde von einem Freund aus der Schweizer Drogenszene gebeten, die Blüten zu produzieren um einen Drogendealer auszutricksen. Der Stoff sollte mit Falschgeld bezahlt werden. Ich wollte meinem Kollegen nur einen Gefallen tun”, so der U-Häftling. Wegen des Drogendeals wurden Drogenkäufer von den Schweizern abgehört. Als man wusste, wann und wo der Deal über die Bühne gehen sollte, schnappte die Falle zu. Mit in der Falle saß der Geldfälscher.
Daheim kopiert
Die 22 Stück 500-Euro-Noten kopierte der Barkeeper bei sich zu Hause mit einem Farbkopierer. Da der Mann eine ganze Reihe von Vorstrafen, unter anderem wegen Körperverletzung, schwerer Nötigung und Suchtmittelvergehen, hat, war gegen ihn auch ein Waffenverbot ausgesprochen worden. Dessen ungeachtet fand man bei ihm eine Schreckschusspistole samt Munition sowie einen Schlagstock. Es war einfach eine Dummheit”, gesteht der Barkeeper.
Kein Spaß
Was Geldfälschung betrifft, versteht der Gesetzgeber keinen Spaß. Bis zu zehn Jahre Haft drohen. Mildernd wirkt sich bei der Strafbemessung aus, dass der Mann sich geständig zeigte und alle 22 Scheine sichergestellt wurden. Von den zwei Jahren Haft muss er acht Monate unbedingt absitzen, 16 Monate wurden auf Bewährung ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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