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Bankräuber kürzer in Haft als sein Helfer

Symbolfoto
Symbolfoto ©APA-AFP - DOMINIQUE FAGET
Urteil zum bewaffneten Raubüberfall in Dornbirn rechtskräftig: Darum fiel die Haftstrafe für den kriminellen Helfer um zwei Jahre höher aus als für den Haupttäter.

Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser

Fünf Jahre für unbescholtenen Haupttäter, sieben Jahre für vorbestraften Mittäter. Warum fiel die Haftstrafe für den kriminellen Helfer um zwei Jahre höher aus als für den Haupttäter? Weil der Beitragstäter vorbestraft und nicht geständig war, aber der Haupttäter unbescholten und geständig.

Der mit einer Gaspistole bewaffnete 22-Jährige hat im Mai 2018 bei seinem bewaffneten Raubüberfall mit einer Gaspistole in einer Bank in Dornbirn-Haselstauden 38.000 ­Euro erbeutet. Dafür wurde der geständige und unbescholtene Erstangeklagte aus Kroatien rechtskräftig zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der Strafrahmen betrug 1 bis 15 Jahre Haft.

Beitragstäter beriet Bankräuber

Als Beitragstäter zum schweren Raub wurde der 42-jährige Zweitangeklagte schuldig gesprochen. Der in Dornbirn lebende Kroate hat nach Ansicht der Richter den Bankräuber bei der Auswahl der Bank beraten, ihm zur Maskierung einen schwarzen Motorradhelm übergeben und sich selbst als Fluchtfahrer angeboten. Über den mit sieben Vorstrafen belasteten Arbeiter wurde rechtskräftig eine Haftstrafe von sieben Jahren verhängt.

Der Schuldspruch gegen den 22-jährigen Kroaten erfolgte auch wegen eines Einbruchsdiebstahls in Wolfurt mit Beute im Wert von 23.000 Euro. Für die von einer Baustelle gestohlenen Baumaschinen und Werkzeuge wurde der 42-jährige Kroate wegen Hehlerei schuldig erkannt.

Bankräuber schon am Tag nach Tat verhaftet

Gestern wurden in der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Landesgericht die im Dezember 2018 am Landesgericht Feldkirch verhängten Strafen bestätigt. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Die Schuldsprüche wurden schon Ende Mai rechtskräftig. Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) in Wien hat die Nichtigkeitsbeschwerden der Angeklagten zurückgewiesen.

Der Bankräuber konnte schon am Tag der Tat verhaftet werden. Denn ein Polizist sah in seiner Freizeit den Täter aus der Bank stürmen. Der Beamte ging dem Räuber hinterher. Bei der Bahnhaltestelle in Dornbirn-Haselstauden wurde der 22-Jährige festgenommen.

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