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Bankomat-Knacker vor Gericht: 430.000 Euro in Wien erbeutet

Der Mann soll 430.000 Euro aus Bankomaten gestohlen haben.
Der Mann soll 430.000 Euro aus Bankomaten gestohlen haben. ©APA
Der 36-Jährige, der sich am Mittwoch am Wiener Straflandesgericht verantworten musste, soll in Wien fünf Bankomaten aufgebrochen und über 430.000 Euro erbeutet haben.

Der gebürtige Serbe bekannte sich “nicht schuldig” und war abgesehen davon zu keinen weiteren Angaben bereit.

“Er macht von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch”, ließ Verteidiger Philipp Wolm gleich zu Beginn der Verhandlung den Schöffensenat (Vorsitz: Christian Böhm) wissen. Sein Mandant fühle sich “von den Medien vorverurteilt”.

Fünf Bankomaten in Wien aufgebrochen

Der Angeklagte war Ende Jänner auf Basis eines Europäischen Haftbefehls in Rumänien festgenommen und an Österreich ausgeliefert worden. Er soll zwischen Dezember 2015 und Juni 2016 in vier verschiedenen Wiener Bezirken mit einem Winkelschleifer Bankomaten aufgeschnitten und die Geldkassetten entnommen haben. Allein ein Anfang April verübter Coup in der Siebensterngasse in Neubau machte ihn und seine vermuteten Komplizen um 140.000 Euro reicher.

Belastet wird der 36-Jährige neben dem stets gleich gelagerten Modus Operandi vor allem von einer DNA-Spur, die er an einem Tatort in der Lerchenfelder Straße hinterlassen hat. An einer herausgetrennten Glasschiebetür fanden sich seine biologischen Merkmale. Für Verteidiger Wolm spricht das nicht für die Schuld seines Mandanten: “Er war immer wieder in Wien, weil seine Schwiegereltern hier leben. Gut möglich, dass er einmal bei dem Bankomaten war und beim Geldabheben das Glas angegriffen hat.” Außerdem handle es sich um ein DNA-Mischprofil, die Spur sei daher nicht ausschließlich dem 36-Jährigen zuordenbar.

Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt

Ein Foto aus einer Überwachungskamera soll in einem anderen Fall die Täterschaft des Angeklagten belegen. Selbst der vorsitzende Richter hatte allerdings Zweifel, ob die dunkle, kaum erkennbare Gestalt auf dem Bild sich tatsächlich identifizieren lässt. Den Anträgen des Verteidigers auf Beiziehung von Sachverständigen wurde in Folge dessen stattgegeben, die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

(APA/red)

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