Nach 25 Jahren Arbeit für das Unterländer Geldinstitut wurde die Bankangestellte entlassen. Denn sie hatte in der Bank den Kontostand eines Kunden eingesehen, für den sie als Kundenbetreuerin nicht zuständig war. Sie hatte damit nach Ansicht ihres Arbeitgebers das Bankgeheimnis verletzt und einen Entlassungsgrund gesetzt.
Die Frau bekämpfte ihre Entlassung in einem Arbeitsprozess am Landesgericht Feldkirch. Schon in der ersten Gerichtsverhandlung erzielten die Streitparteien eine gütliche Einigung zur sofortigen Beendigung des Prozesses. Demnach wird die Klägerin als freiwillig gewährte Abfertigung für ihre langjährigen Dienste von ihrem ehemaligen Arbeitgeber eine Vergleichszahlung von 25.000 Euro erhalten. Zudem wird die Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses umgewandelt werden.
Vor der Einigung hatte Klagsvertreter Andreas Brandtner gesagt, die Entlassung sei nicht gerechtfertigt. Denn seine Mandantin habe nur ihrem geschiedenen Gatten in seiner Notlage helfen wollen. Der Mann sei Kunde der Bank gewesen, für die die Klägerin gearbeitet habe. Er sei kurz vor seinem Tod Patient auf der Palliativstation eines Landeskrankenhauses gewesen und habe seine frühere Ehefrau um einen Gefallen gebeten, so der Anwalt der Klägerin. Deshalb habe sie in seinem Auftrag seine Bankkonten abgefragt. Dabei habe sie feststellen müssen, dass ein zeichnungsberechtigtes Familienmitglied die Konten leergeräumt habe. Brandtner bezeichnete das Familienmitglied vor Gericht mehrmals als „Bazille“.
Vertrauensverlust
Für den Anwalt der Klägerin wäre selbst eine Kündigung sozialwidrig und damit nicht rechtens gewesen. Denn seine 58-jährige Mandantin würde wohl keine gleichwertige Arbeit mehr finden. Auf die Verletzung des Bankgeheimnisses mit der Kontenabfrage und Weitergabe von Daten habe die beklagte Partei mit einer Entlassung reagieren müssen, sagte Beklagtenvertreter Claus Brändle. Wegen des Vertrauensverlustes könne die ehemalige Mitarbeiterin in der Bank nicht mehr beschäftigt werden. Allerdings sei man zu einer freiwilligen Abfertigungszahlung bereit.
Klagsvertreter Brandtner forderte zunächst zwischen 45.000 und 70.000 Euro als Entschädigung für seine Mandantin, die erst im Frühjahr 2019 ihre Pension antreten könne. Die Personalleiterin der Bank bot bei den von Richteramtsanwärterin Michaela Schneider moderierten Vergleichsgesprächen zuletzt mit Erfolg 25.000 Euro an.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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