Von Günther Bitschnau (WPA)
Nicht nur auf die Vorarlberger Banken kommen herausfordernde Zeiten zu. Auf der einen Seite sollen sie zusammen mit anderen Begleitmaßnahmen dafür sorgen, dass ihre in Bedrängnis geratenen Firmenkunden in keine finanziellen Liquiditätsengpässe kommen. Auf der anderen Seite sind sie ebenfalls Wirtschaftsunternehmen und folglich von der Corona-Krise selbst betroffen.
"Keine Generalabsolution"
Nichtsdestotrotz werden sich die Vorarlberger Banken nach Kräften bemühen, ihren Firmenkunden zeitnah und unbürokratisch zu helfen, so Wilfried Hopfner, Vorstandsvorsitzender der RLB Vorarlberg und Vorarlberger Bankensprecher, im wpa-Gespräch. "Wir werden uns aber jeden Fall einzeln ansehen und genau prüfen. Eine Generalabsolution können wir nicht versprechen, weder in die eine noch in die andere Richtung", sagte Hopfner.
Regularien nicht gänzlich außer Kraft
Der Vorarlberger Bankensprecher verweist dabei insbesondere auf das enge regulatorische Korsett, das die Banken in den vergangenen Jahren insbesondere als Folge der Insolvenz von Lehman Brothers 2008 bekommen hätten, etwa was die Ausstattung mit Eigenkapital angeht. "Dieses Korsett soll zwar in Teilbereichen aufgeweicht werden, hat man uns mitgeteilt. Allerdings wird es nicht gänzlich außer Kraft gesetzt." Und bei allen Maßnahmen müsse man trotzdem nicht nur als Bank auch an die Zeit nach dieser Krise denken.
Auch für Kurzarbeit ist Liquidität notwendig
Ein aktuelles Beispiel für die unveränderte Notwendigkeit von Liquidität ist die Corona-Kurzarbeitsregelung, die jetzt kommen soll. Denn trotz der angekündigten Attraktivität der neuen Regelung darf nicht vergessen werden, dass nach heutigem Stand Unternehmen dennoch für eine gewisse Zeit in finanzielle cashmäßige Vorleistung gehen müssen. Und zwar für jenen Zeitraum zwischen der Überweisung der (reduzierten) Löhne und Gehälter durch das Unternehmen an die Mitarbeiter und dem Erhalt der AMS-Gelder.
Denn zuvor muss ein Unternehmen am Monatsende die genaue Kurzarbeit-Stundenabrechnung an das AMS liefern, um in weiterer Folge das Geld für die Ausfallstunden überwiesen zu bekommen. AMS-Landesgeschäftsführer Bernhard Bereuter sagte, dass die Überweisungen der AMS-Gelder nach heutigem Stand im Nachhinein nach Durchsicht der Abrechnungen überwiesen werden. Eine Liquiditätskontrolle der Firmenkunden sei dem AMS naturgemäß nicht möglich. Wie lange diese Durchsicht der vielen Abrechnungen dauere, könne man derzeit noch nicht genau sagen, sagte Bereuter.
Enormer Arbeitsaufwand für das AMS
Da das AMS österreichweit und in Vorarlberg mit einer noch gar nicht abschätzbaren Anzahl von Kurzarbeitsanträgen und deren Abwicklungen in den kommenden Wochen und Monaten beschäftigt sein wird, muss man im Zweifelsfall eher davon ausgehen, dass dies zumindest ein oder zwei Wochen oder noch länger dauert, bis das AMS-Geld in den Firmen wieder ankommt.
Gültiger AMS-Bescheid zur Kurzarbeit als gutes Argument
Wilfried Hopfner sagte, dass ein gültiger AMS-Bescheid bezüglich einer Kurzarbeitsregelung sicherlich ein sehr gutes Argument in den Gesprächen mit der Hausbank sei, um eine liquiditätsmäßige Überbrückung für wenige Wochen zu vereinbaren. Denn die Bank könne dann ja davon ausgehen, dass das Geld vom AMS komme, so Hopfner.
(Quelle: Wirtschaftspresseagentur)
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