Dem Schweizer wurden die 6750 Euro auf Bewährung erteilt, der vorbestrafte Wälder muss seine 7000 Euro Strafe sofort bezahlen.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft den beiden vorgeworfen, sie hätten versucht einer Bregenzer Bank mittels eines gefälschten Schecks drei Millionen Euro zu entlocken. Für den Schöffensenat blieb jedoch unbewiesen, dass die zwei hinsichtlich dieses Schecks eine krumme Tour beabsichtigten. Schließlich hatten sie den Scheck selbst von einem Dritten übernommen. Mit diesem Dritten im Bunde wollten die beiden Angeklagten künftig Anlagegeschäfte machen. Im Gegenzug hatten sie sich bereit erklärt, seinen Scheck in Bregenz einzureichen. Dieser dritte Angeklagte ließ übrigens aus Deutschland ausrichten, dass er nicht bereit sei zum Prozess zu erscheinen.
Als die Bank damals bei der Einlösung stutzig wurde, legte das Duo eine gefälschte Urkunde über das Grundgeschäft des Schecks vor. Darin wurden Provisionsgeschäfte vorgetäuscht, die es jedoch nie gab. Dafür wurden die beiden nun wegen Urkundenfälschung verurteilt.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
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