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Bank zieht Konsequenzen

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Die Bank Austria Creditanstalt akzeptiert das Urteil des Oberlandesgericht und zahlt den Schadenersatz an die überfallene Kundin. Die BA-CA kündigt nun ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Kunden an.

Die Bank Austria-Creditanstalt (BA-CA) muss einer Kundin, die nach dem Beheben von 28.000 Euro in einer Filiale in Wien-Fünfhaus auf dem Heimweg überfallen wurde, die Beute zur Gänze ersetzen. Das hat das Wiener Oberlandesgericht (OLG) in einem 20 Seiten starken Urteil entschieden, in dem der Bank das Alleinverschulden zugesprochen wurde. Die BA-CA akzeptiert die Entscheidung und kündigte am Donnerstagnachmittag ein Maßnahmenpaket zum Schutz der Kunden an.

Tathergang

Die Frau hatte nach telefonischer Terminvereinbarung das Geld behoben, wurde dabei allerdings in der Filiale von einem Mann beobachtet, der Mitglied einer auf so genannte Bankanschlussdelikte spezialisierten Bande war. Über ein Mobiltelefon beschrieb dieser auf der Straße wartenden Komplizen die Frau.

Am Weg zu ihrer nur 500 Meter von der Bank entfernten Wohnung wurde sie von den beiden Männern ausgeraubt. Dabei hatte sie aus Sicherheitsgründen noch ihren Vater gebeten, sie zu begleiten. Die Täter sprühten den beiden Pfefferspray ins Gesicht.

Die Frau wandte sich an den Wiener Rechtsanwalt Eduard Wegrostek, der die Beute von der Bank zurück verlangte. Er hatte mit seiner Klage durchschlagenden Erfolg: Während das Erstgericht der Kundin noch ein Mitverschulden angelastet und ihr deswegen nur die Hälfte der Summe zugesprochen hatte, weil sie sich mit einem Taxi heimbringen lassen hätte können, qualifizierte der Berufungssenat (Vorsitz: Brigitte Bauer) diese Einwände jetzt als „nicht gerechtfertigt“.

Schutz vor Überfällen

„Die Bank ist nicht nur verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor Überfällen zu schützen und zu diesem Zweck – wie es manchmal geschieht – Sicherheitsbeamte in den Filialen abzustellen, sondern auch ihre Kunden“, so das OLG in der Entscheidung 2 R 270/04x. Der Schutz der Kunden erstrecke sich nicht nur auf den Innenraum der Filiale, sondern auch außerhalb derselben auf den gefahrlosen Zu- und Abgang. Die BA-CA müsse dafür sorgen, „dass potenziellen Straftätern keine Möglichkeit des Ausspionierens von Opfern ermöglicht wird.“

Die Frau hatte das Kuvert noch in der Bank in den Hosenbund gesteckt und ihr T-Shirt darüber gezogen. „Von einer Sorglosigkeit, die ein Mitverschulden begründen könnte, kann daher keine Rede sein. Ein Transport des Geldes unmittelbar am Körper ist die sicherste Möglichkeit“, heißt es in dem Urteil.

Die betreffende Filiale war in den vergangenen drei Jahren mehrmals überfallen worden. Die BA-CA habe trotzdem keine Sicherheitsmaßnahmen getroffen, um solche Überfälle hintan zu halten, rügt das OLG. Außerdem wurde die Kundin nicht gewarnt. Das und ihr „verschiedene Sicherheitsmaßnahmen“ anzubieten wäre laut Urteil aber „zwingende Verpflichtung“ gewesen.

Der Frau waren die 28.000 Euro in einem – heutzutage gängigen – nach mehreren Seiten hin offenen, transparenten Kassa-Bereich ausbezahlt worden, der keinerlei Sichtschutz aufweist. Einen für andere nicht einsehbaren Nebenraum zur Abwicklung größerer Bankgeschäfte gibt es in der betreffenden Zweigstelle nicht.

Das OLG hält daher fest: „Die beklagte Partei hätte entweder die Klägerin darauf hinweisen müssen, dass sie eine andere Filiale aufsuchen soll, oder hätte als Kundendienst gegenüber einer guten Kundin ihr nach Vereinbarung den Bargeldbetrag von einem Wachdienstbeamten nach Hause bringen lassen müssen.“

Bei der BA-CA hält man Letzteres durchaus für eine in der Zukunft „praktikable Möglichkeit“, wie Sprecher Peter Thier erklärte. „Wir werden jetzt keine Hau-ruck-Aktion starten, sondern sorgfältig analysieren, wo es Möglichkeiten gibt, den Schutz der Kunden zu verbessern. Sicherheit hat die höchste Priorität“.

Konsequenzen

Konkret wird bei der BA-CA über bauliche Adaptionen in den Filialen, das Anbringen von Warntafeln, erweiterte Dienstanweisungen und eine bessere Schulung der Mitarbeiter nachgedacht. Möglich ist auch, dass es in Zukunft spezielle Filialen fürs Beheben größerer Bargeld-Beträge und die Abwicklung als „gefährlich“ eingestufter Transaktionen geben wird.

„Es ist vorstellbar, dass man in diesen Fällen Kunden nur mehr in solche mit umfangreichen Sicherheitsvorkehrungen und Wachpersonal ausgestattete Filialen schickt“, bemerkte Thier.

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