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Bank zahlte irrtümlich 14.300 Euro zu viel aus

Der Mann gab das Geld lieber aus, als es zurückzugeben.
Der Mann gab das Geld lieber aus, als es zurückzugeben. ©APA
Bankkunde behielt und verbrauchte das Geld, das er nun zurückzahlen muss. Wegen Unterschlagung wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.

Von: Seff Dünser (NEUE)

Der 29. März schien ein Glückstag für den im Bezirk Bregenz lebenden Türken zu sein. Denn seine Hausbank schenkte ihm offenbar Geld. Der Bankkunde erhielt eine beträchtliche Summe ausbezahlt, um ein Vielfaches mehr, als ihm zustand. Der Mann wollte in dem Bankgebäude von seinem Konto 500 Euro abheben, die ihm ein Kollege überwiesen hatte. Stattdessen wurden ihm 14.864,66 Euro ausgehändigt – und damit um 14.364,66 Euro zu viel. Der Kunde verließ mit dem vielen Geld die Bank.

Falsche Referenznummer

Versehentlich war bei der Überweisung eine falsche Referenznummer angeführt worden. So war es zur Auszahlung des weit überhöhten Betrags gekommen. Bankmitarbeiter bemerkten nach eigenen Angaben den Irrtum rasch und klärten ihren Kunden telefonisch darüber auf. Der Mann brachte das zu viel erhaltene Geld aber nicht zur Bank zurück. Er reiste ab und verbrauchte das Geld. Der angeklagte Bankkunde wurde am Landesgericht Feldkirch wegen Unterschlagung schuldig gesprochen. Dafür wurde der Vorbestrafte zu einer Geldstrafe von 1680 Euro (420 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Die irrtümlich zu viel erhaltenen 14.364,66 Euro muss er seiner Hausbank zurückzahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Für das begangene Vergehen wäre die mögliche Höchststrafe zwei Jahre Gefängnis gewesen.

Kein Unterhalt

Die Richterin gab dem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht statt und sah vom Widerruf einer Vorstrafe ab. Am Bezirksgericht Bregenz war der Türke wegen nicht bezahlten Unterhalts zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Wochen verurteilt worden.

Den Schuldspruch zur Unterschlagung begründete die Strafrichterin so: „Sie haben gewusst, dass Ihnen nicht so viel Geld zusteht.“ Und er habe gewusst, dass das viele Geld, das er verbraucht habe, nicht ihm gehört habe. „Es ist illusorisch, anzunehmen, dass Sie von einem Kollegen so viel Geld bekommen sollten.“

Nichts gewusst

Der Angeklagte behauptete vor Gericht, er habe nicht gewusst, dass er kein Recht auf die 14.300 Euro gehabt habe. Schließlich hätten mehrere Bankmitarbeiter den Auszahlungsbetrag geprüft und genehmigt. Deshalb sei er davon ausgegangen, dass er das viele Geld behalten und ausgeben dürfe.

Dazu merkte die Richterin an, es sei egal, ob ein oder zehn Bankmitarbeiter den Zahlungsvorgang freigegeben hätten. Sie hätten sich geirrt, was für den Angeklagten erkennbar gewesen sei. Deshalb hätte er die 14.300 Euro nicht behalten dürfen.

(NEUE)

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