Der Ganove stiehlt kurz darauf aus der Handtasche oder dem Rucksack die Geldbörse und räumt mit dem ausspionierten Code das Konto leer. Bis das Opfer den Diebstahl bemerkt und eine Sperre veranlasst, ist der Schaden oft immens.
Bank haftet
Bisher haben die Banken in solchen Fällen den Kunden oft Verschulden vorgeworfen und den Schaden nicht übernommen, der Bankkunde war am Ende der Dumme.
Der Oberste Gerichtshof hat jetzt jedoch in einem Musterprozess entschieden: die Bank haftet. An den Kunden dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden, sich vor Missbrauch zu schützen. Der Oberste Gerichtshof stärkt damit die Kundenrechte – ein wichtiges Urteil für Verbraucher.
Man könne nicht verlangen, stets besondere Aufmerksamkeit auf Ausspähversuche zu richten und etwa Tastenfelder des Bankomaten, die im Allgemeinen recht leicht einsehbar sind, mit der zweiten Hand oder durch besondere Körperhaltung vor seitlicher Einsicht zu schützen, so der Oberste Gerichtshof.
Keine Detektivarbeit
Der Kunde muss also nicht akrobatische und detektivische Höchstleistungen vollbringen, um Ganoven abzuwehren. Zur Verwahrung der Karte reicht es laut OGH zum Beispiel aus, seine Geld börse im Rucksack zu verstauen und diesen am Rücken zu tragen. Ständig die ungeteilte Aufmerksamkeit der Abwehr möglicher Diebstahlsgefahren zu widmen wäre laut Urteil eine unzumutbare Einschränkung der Bewegungsfreiheit.
Sicherheitstipps bei Kartenverlust
- Haben Sie Ihre Karte verloren, oder ist sie gestohlen worden, sollten Sie so bald wie möglich Ihr Konto sperren lassen.
- Außerhalb der Öffnungszeiten stehen Ihnen die Sperrnotrufnummern der Europay Austria zur Verfügung. Die Nummern finden Sie bei jedem Bankomaten.
- Melden Sie den Verlust oder Diebstahl der Polizei. Die Bank braucht eine polizeiliche Verlust- oder Diebstahlsmeldung.
- Wird die Bankomatkarte vom Automaten plötzlich eingezogen, melden Sie den Vorfall ebenfalls gleich der Bank. Außerhalb der Bankzeiten ist es ratsam, den Sperrdienst anzurufen.
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