AA

Bank gegen Kunden: Erstgericht gibt dem Kunden Recht

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. ©Unsplash
8.000 Euro stehen dem Kunden zu, die Forderung in ungefähr derselben Höhe, die das Geldinstitut gegenüber dem Kunden erhob, hingegen nicht - Geldinstitut musste klein beigeben.

Von Christiane Eckert

Der heute 52-jährige Deutsche betreibt ein etwas exotisches Geschäft. Doch mittlerweile nicht unüblich. „Wir haben mehrere Mandanten aus derselben Branche, es gibt kaum Judikatur in diesem Bereich“, so Rechtsanwalt Christoph Eberle, der seinem Mandanten im Strafverfahren 2018 in Feldkirch bereits zum Freispruch verhalf. Nun kämpft er dafür, dass sein Mandant auch im Zivilverfahren Recht bekommt. In erster Instanz gab es bereits einen Etappensieg. Doch die Bank bekämpft die Entscheidung des Bezirksgerichts für Handelssachen in Wien, welches in diesem speziellen Fall zuständig ist.

Münzen aus Schrott

Der Deutsche importiert Münzen aus China. Die landen dort, weil Europa Schrott zur weiteren Verwertung dorthin exportiert. Bei der Verschrottung von Autos und diversen Automaten kommen offenbar beachtliche Mengen an Münzen diverser Währungen zum Vorschein. Die verkaufen die Chinesen unter dem Nennwert an Unternehmen, die sie wiederum nach Europa bringen und hier in Geldzählautomaten werfen. Korrektes Geld wird dann auf einem Konto gutgeschrieben. Völlig deformierte und damit umlaufunfähige Münzen werden ausgeworfen und nicht akzeptiert. Eine klare Sache, möchte man meinen.

Zu Unrecht beanstandet

Anwalt Christoph Eberle

Die Bank weigert sich jedoch, das einbezahlte Geld gutzuschreiben. Zudem will sie Gutschriften aus vergangenen Zeiten zurückholen. In Summe rund 16.000 Euro. Außerdem kündigte sie dem Unternehmer die Geschäftsbeziehung. „Alls zu Unrecht, sagt die erste Instanz“, freut sich Eberle. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

(red/ec)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Bank gegen Kunden: Erstgericht gibt dem Kunden Recht