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Bangen um Karriere

Hallen-Vizeeuropameister Elmar Lichtenegger bangt nach der Entscheidung des Leichtatheltik-Weltverbandes (IAAF), der den Kärntner wegen eines Dopingvergehens zwei Jahre sperren will, um die Fortsetzung seiner Karriere.

Noch hat der 30-Jährige aber die Hoffnung, dass sich der Internationale Sportsgerichtshof (CAS) in Lausanne dem Urteil des Österreichischen Leichtathletik-Verbandes (ÖLV) anschließt. Dieser hatte im März „auf Grund des nicht signifikanten Verstoßes gegen die Anti-Doping-Bestimmungen” eine Sperre von nur sechs Monaten über den Hürdensprinter verhängt, die bereits am 10. Februar abgelaufen ist.

„Für mich zählt das Urteil des ÖLV, das streng an den Code der Welt-Antidoping-Agentur (WADA) angelehnt ist”, betont Lichtenegger, der bei einer Doping-Kontrolle am 6. Juni 2003 wegen Metaboliten von Norandrosteron einen positiven Test abgeliefert hatte. 2,0 Nanogramm pro Milliliter Urin ist der Grenzwert bei Männern für die Substanz Norandrosteron, bei Frauen liegt er wegen der Hormonschwankungen bei 5,0. Bei Lichtenegger wurden 5,4 gemessen, wobei für diesen erhöhten Wert nachweislich das mit der verbotenen Substanz verunreinigte Nahrungsergänzungsmittel MEGA RIBOSYN 1100 verantwortlich war. Dieses war damals auf der Homepage des vom IOC akkreditierten Österreichischen Anti-Doping-Labors in Seibersdorf noch als unbedenklich eingestuft worden.

„Der WADA-Code sieht auch vor, dass es zu keinen Ungerechtigkeiten kommt und eine Gleichbehandlung der Athleten in solchen Fällen garantiert ist”, erklärt Lichtenegger. „Tennisspieler wurden völlig different behandelt.” Greg Rusedski wurde freigesprochen, und über die drei österreichischen Ruderer, bei denen ebenfalls das Nahrungsergänzungsmittel zu erhöhten Werten geführt hatte, verhängte der Internationale Verband (FISA) Sperren von sechs Monaten. „Ich soll nun nach dem Willen der IAAF wegen desselben Vergehens für zwei Jahre gesperrt werden. Dass ist nicht im Sinne der Vereinbarung”, sagt der FP-Sporsprecher. “Wozu wird dann überhaupt ein WADA-Code eingeführt, wenn nicht alle Athleten mit dem selben Maß gemessen werden?”

Lichtenegger weiter: „Mir wäre es Recht, wenn das Schiedsgericht in Lausanne meinen Fall sehr schnell behandelt, denn schließlich ist es mein großes Ziel, mich noch für die Olympischen Spiele in Athen zu qualifizieren.”

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