In Deutschland gibt es dafür bis zu drei Jahre Freiheitsentzug. Ein weiteres Problem sei, dass die Bilanzdelikte in vielen Gesetzen verstreut seien: im Aktiengesetz, dem GmbH-Gesetz, dem Privatstiftungsgesetz. Sie strebe an, diese Delikte entweder ins Strafgesetzbuch (StGB) zu integrieren oder ein eigenes Gesetz zu schaffen, so Bandion-Ortner.
Zur geplanten Insolvenzrechtsreform wies die Ministerin zurück, dass das neue Gesetz zu mehr Insolvenzen führen könnte: “Nein, das sehe ich nicht so. Es werden mehr Unternehmen saniert werden können. Wir haben uns das schon sehr genau überlegt.” Die Reform – sie sollte schon im November den Ministerrat passieren, jedoch konnte sich die Koalition dann nicht einigen – “soll dazu führen, dass wir weniger Arbeitslose haben und mehr Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben”.
Skeptisch zeigt sich die Justizministerin zur Forderung von Konsumentenschützern nach der Einführung einer Gruppenklage: “Wir gehen das jetzt an. Die Frage ist aber, ob es einen Mehrwert bringt und ob es wirklich so viele Fälle mit vollkommen identem Sachverhalt gibt. Ich persönlich glaube das eher nicht.”
Bisher greifen Konsumentenschützer auf eine Hilfskonstruktion zurück, um etwa Rechtsansprüche aus Massenschäden mittels einer einzige Klage geltend zu machen. Dazu müssen die Geschädigten ihre Ansprüche einem Organisator wie etwa dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) abtreten, der dann in einer sogenannten Sammelklage in einem Verfahren die Ansprüche geltend macht. Daher fordert auch das Konsumentenschutzministerium die rechtliche Verankerung einer Gruppenklage in Österreich.
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