Balkonkraftwerke auch im Wiener Gemeindebau erlaubt

Welche Vorgaben genau zu beachten sind, hänge davon ab, ob das Mini-Kraftwerk an einem Mehrparteienhaus oder einem Siedlungshaus installiert, bzw. ob die Anlage auf dem Balkon, der Terrasse, der Loggia oder auf dem Dach angebracht werden soll. Nicht genehmigt werden etwa Anlangen direkt an der Fassade, auf dem Dach von Mehrparteienhäusern oder an Balkonen mit gemauerter Brüstung. Auch für die Montage gibt es Vorgaben: So muss die Anlage durch Fachleute installiert werden und Paneele müssen so positioniert werden, dass die Kraftwerke in das Erscheinungsbild der Gemeindebauten passen.
"Es freut mich, dass Wiener Wohnen nun für viele Gemeindebau-Mieterinnen und Mieter eine Möglichkeit schafft, eine Photovoltaik-Anlage für die eigenen vier Wänden zu betreiben", sagte Vizebürgermeisterin und Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál laut Aussendung.
Die Wiener Grünen zeigten sich erfreut über die neue Möglichkeit für Balkonkraftwerke, forderten gleichzeitig aber einen Ausbau bei größeren PV- und Solarthermieanlagen im Gemeindebau.
(APA)