Das bestätigte am Donnerstag auf Anfrage Gerichtssprecher Reinhard Flatz. Dabei geht es um Schadenersatzforderungen von Angehörigen an die Österreichischen Bundesbahnen.
Die Lokomotive des EuroCity 196 hatte am 29. Dezember 2006 auf der Bahnstrecke zwischen Lochau und Bregenz eine 32-jährige Polizistin aus Andelsbuch, einen 63-jährigen Polizisten aus Lochau und einen 47-jährigen Leichenbestatter aus Lauterach erfasst und getötet. Sie waren zum Bahnkörper gerufen worden, weil dort zuvor ein 18-jähriger Wolfurter von einem Zug angefahren und so ums Leben gekommen war. Strafrechtlich wurden der Lokführer und der Tiroler Notfallleiter vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Schuldig befunden wurde der ÖBB-Disponent aus Innsbruck und zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt.
Die strafrechtliche Verurteilung des ÖBB-Mitarbeiters bildet die Grundlage für die nun anhängigen Zivilklagen. Vorgestern fand am Landesgericht eine Verhandlungsrunde im Zivilprozess statt, den die Witwe des Leichenbestatters gegen die ÖBB führt. In dem von Richter Norbert Stütler geleiteten Verfahren gehe es derzeit um einen Streitwert von 64.000 Euro, sagte Flatz. Die Klägerin fordere in erster Linie Verdienstentgang und zudem Unterhalt. Einen Teil ihrer Ansprüche hätten die ÖBB bereits vor dem Rechtsstreit befriedigt, der auch eine Feststellungsklage beinhalte. Demnach soll die beklagte Partei auch für allfällige zukünftige Schäden haften.
Noch keine Verhandlungsrunden haben bei den anderen beiden eingebrachten Zivilklagen stattgefunden. Kläger im Verfahren mit der Aktenzahl 8 Cg 36/11p ist der Schwager des Bestatters. Er hatte sich mit einem Sprung zur Seite vor dem herannahenden Zug in Sicherheit bringen können. Er fordert mehr Schmerzensgeld, als ihm die ÖBB bislang zu bezahlen bereit war. Zudem möchte die klagende Partei von Richterin Marlene Ender eine von den ÖBB zu bezahlende Verdienstentgangs-Rente zugesprochen bekommen. Der Streitwert der Klage beträgt, so Flatz, vorläufig insgesamt 33.000 Euro.
In der dritten Klage regressieren nach Angaben des Landesgerichts Versicherungen gegen die ÖBB. 80.000 Euro wollen AUVA, PVA und GKK rückerstattet bekommen. Diese Gelder haben die Versicherungen nach eigenen Angaben an Witwen-, Waisen- und Versehrtenrenten an die Familie des Bestatters und dessen Schwager ausbezahlt. (NEUE/ Seff Dünser)
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