Bachelor beging sieben Straftaten

Gleich wegen sieben verschiedener Delikte wurde der Bachelor dieses Mal schuldig gesprochen. Der angeklagte Hochschulabsolvent wurde am Landesgericht Feldkirch wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung, Körperverletzung in mehreren Fällen, gefährlicher Drohung, Betrugs, Sachbeschädigung und Verleumdung verurteilt.
Dafür wurde über den mit zwei Vorstrafen belasteten 33-Jährigen eine bedingte Haftstrafe von vier Monaten und eine unbedingte Geldstrafe von 1200 Euro (300 Tagessätze zu je vier Euro) verhängt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen. Die verhängte kombinierte Strafe entspricht neun Monaten Haft.
Alkoholentzug. Zudem wurde dem Angeklagten die Weisung erteilt, die freiwillig begonnene ambulante Alkoholentzugstherapie fortzusetzen. Im Alkoholkonsum vermutet Richter Martin Mitteregger die tiefere Ursache für die vom Angeklagten jetzt und in der Vergangenheit verübten Straftaten. Unter Alkoholeinfluss scheint der Akademiker aggressiv zu werden.
Schläge und Tritte
Drei der sieben abgeurteilten Vergehen hat der 33-Jährige nach Ansicht des Erstrichters bei und nach einem öffentlichen Fest im Unterland begangen. Demnach hat er mehrere Opfer mit Schlägen ins Gesicht leicht verletzt. Einem weiteren Opfer soll er angedroht haben, ihm das Nasenbein zu brechen. Zudem hat der Bachelor, der jetzt ein Masterstudium begonnen hat, laut Urteil mit Tritten und Schlägen den Außenspiegel eines Taxis beschädigt.
Einige Monate später hat er nach Überzeugung des Strafrichters nach einer Taxifahrt im Unterland die Rechnung von 96 Euro nicht bezahlt und damit einen Betrug begangen. Der renitente Fahrgast wurde von der Polizei vorläufig festgenommen.
Beim Verbringen in die Arrestzelle soll er um sich geschlagen und so einen Polizisten leicht verletzt haben. Dabei hat der Festgenommene nach den Feststellungen des Richters einem Polizisten sogar die Dienstpistole vom Gürtel entrissen, die ihm aber gleich wieder aus der Hand geglitten ist.
Danach soll der Bachelor Polizisten mit der wahrheitswidrigen Behauptung verleumdet haben, sie hätten ihn grundlos zu Boden gerissen und gewürgt.
Keine Sachbeschädigung. Freigesprochen wurde der Angeklagte von einem Anklagepunkt, nämlich vom Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung. Der alkoholisierte junge Mann hatte bei den Vorfällen beim Fest im Festsaal von außen heftig gegen die Notausgangstür geschlagen.
(Quelle: NEUE/Seff Dünser)
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