Sie hatte das Kind unter falschem Namen im Krankenhaus geboren, danach die Klinik heimlich verlassen und das Baby nach Überzeugung des Gerichts aus niedrigen Beweggründen getötet.
Die Angeklagte hatte eine absichtliche Tötung bestritten. Sie habe das Baby nur an sich gedrückt, um es zu beruhigen. Im November 2008 war sie wegen fahrlässiger Tötung zu acht Monaten Haft verurteilt worden. Diese Entscheidung wurde vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Nach der Neuauflage des Prozesses zeigte sich das Kasseler Landgericht überzeugt, dass die Frau den Mord an ihrem Kind schon während der Schwangerschaft geplant habe. Es sei ihren Hobbys, der Jagd und der Hundezucht, im Weg gewesen.
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