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Baby erstickt und vergraben: Sieben Jahre Haft

Die 21-Jährige, die in Deutschland ihr Neugeborenes sich selbst überlassen hat und dadurch sterben ließ, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Dessau-Roßlau verurteilte die Frau am Mittwoch wegen Totschlags durch Unterlassen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass sie im August 2008 auf dem elterlichen Hof in Sachsen-Anhalt ein gesundes Mädchen heimlich entbunden hat, in ein Leintuch wickelte, versteckte und dann nicht mehr versorgte. Später vergrub sie die Leiche auf einem verwilderten Teil des Grundstücks. Laut Gutachter hatte das Baby mindestens zwölf Stunden gelebt. Das Mädchen sei gesund, “voll lebensfähig”, zur Welt gekommen. Todesursache sei Ersticken, hatte ein Gutachter am Vortag im Prozess berichtet. Warum die junge Frau ihr Baby sterben ließ, wurde in dem Verfahren nicht klar.

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