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Autokäuferin klagte den Händler

Klägerin: Fahrzeug verbrauche zu viel Treibstoff, weil die Einspar-Automatik nicht funktioniere.
Klägerin: Fahrzeug verbrauche zu viel Treibstoff, weil die Einspar-Automatik nicht funktioniere. ©APA/Symbolbild
Feldkirch - Weil ihr 35.000 Euro teures Fahrzeug ihrer Meinung nach zu viel Sprit verbraucht, führt die Autokäuferin am Landesgericht Feldkirch einen anhängigen Zivilprozess gegen ihren Autohändler.
Autos übertreffen Normverbrauch

Die Klägerin will vor Gericht erreichen, dass der Autohändler ihr den Kaufpreis rückerstatten und das Auto zurücknehmen muss.

Beim Verkaufsgespräch sei ihr gesagt worden, das 150 PS starke Allradfahrzeug werde mit sechs bis sieben Litern Diesel 100 Kilometer weit fahren. Den tatsächlichen Treibstoffverbrauch schätzt sie aber mit acht bis neun Litern ein. Der Mehrverbrauch liegt ihrer Ansicht nach an der Start-Stopp-Automatik, die nicht funktioniere. Dieses Einspar-System, das den Motor etwa beim Anhalten vor einer roten Ampel automatisch ab- und danach wieder einschalten soll, sorge für den geringen Treibstoffverbrauch, sei ihr gesagt worden. Das sei für sie das entscheidende Kaufargument gewesen.

Sachverständiger

Der Auto-Sachverständige sagte bei der Verhandlung in dieser Woche, im Straßenverkehr würden Autos mehr Treibstoff benötigen, als das im Prospekt angegeben werde. Denn der Prospekt-Verbrauchswert werde auf dem Rollenprüfstand erhoben und nicht auf der Straße. Das schreibe die EU mit einem standardisierten Messverfahren so vor. Dabei wird unter Laborbedingungen der sogenannte ECE-Verbrauchswert ermittelt – ECE steht für Economic Commission for Europe.

In den Hersteller-Unterlagen habe er keinen Hinweis zum Ausmaß der Treibstoff-Einsparung durch die Start-Stopp-Automatik gefunden, merkte der Gerichtsgutachter an. Die On-Off-Automatik für den Motor sei vom Hersteller so programmiert, dass sie unter bestimmten Bedingungen nicht aktiviert werde – etwa dann nicht, wenn das Gebläse auf Stufe zwei laufe.

Über solche Einschränkungen sei sie durch den Händler nicht aufgeklärt worden, behauptet die von Tanja Geier anwaltlich vertretene Klägerin. All ihren Einwendungen widersprechen der beklagte Autohändler und dessen Anwalt Claus Brändle. Eine umfassende Aufklärung sei erfolgt, die Automatik funktioniere, aber eben nur unter gewissen Voraussetzungen. Das Angebot, das Fahrzeug durch einen Neuwagen gegen eine geringe Aufzahlung zu ersetzen, habe die Kundin abgelehnt.

Denn die Autokäuferin fühlt sich getäuscht. Sie würde sich wünschen, “dass sich noch mehr Kunden trauen, gegen die Händler vorzugehen”.

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