Ein 28-Jähriger Mann muss im Rahmen einer Diversion eine Geldbuße von 2400 Euro bezahlen. Weiters 500 Euro Schadenersatz. Der Grund – er hatte einen Autokaufvertrag gefälscht. Das gibt er zu und er weiß, dass dies nicht erlaubt ist.
Kein Betrug
Was das Gericht ihm jedoch glaubte, war sein Vertrauen auf das „Pickerl“, welches der alte Golf nachweislich hatte. Der Mann konnte somit von Verkehrstauglichkeit ausgehen. Wie der Wagen zu diesem Gutachten kam, ist offen, der Angeklagte hat jedenfalls mit dieser Sache nichts zu tun. Betrug nein, so das Gericht, denn es glaubte, dass der Weiterverkäufer nichts vom rostigen Unterboden wusste und den Käufer nicht betrügen wollte. Urkundenfälschung ja – somit Strafe nur wegen der gefälschten Unterschrift.
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