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Auszeichnung für barrierefreies Bauen

Bregenz - Am Freitag fand der 9. Landeswettbewerb Menschengerechtes Bauen mit einer Preisverleihung im Vorarlberger Landhaus seinen Abschluss.

Eine kompetente Fachjury wählte aus über 100 eingereichten Objekten die innovativsten und besten Lösungen menschengerechten Bauens im öffentlichen und privaten Bereich aus.

Bereits zum neunten Mal schrieb das Institut für Sozialdienste (IfS) in Kooperation mit der Redaktion der Vorarlberger Nachrichten (VN) diesen Herbst den Landeswettbewerb Menschengerechtes Bauen aus. Ziel dieses Wettbewerbs ist es, ein öffentliches Bewusstsein für die Wichtigkeit des barrierefreien Bauens zu schaffen.

Die offizielle Preisverleihung, in deren Rahmen die prämierten Objekte vorgestellt wurden, fand im Beisein von Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber statt. Gemeinsam mit IfS-Geschäftsführer Dr. Stefan Allgäuer und VN-Chefredakteur Dr. Christian Ortner überreichte er die Preise. Erfreut war Landeshauptmann Sausgruber über die erstmals eingerichtete Sonderkategorie “Kindergerechte Lebensräume”. “Damit wird sichtbar, dass den Anliegen von Kindern und Jugendlichen auch im Bauwesen immer mehr Beachtung geschenkt wird. Die Bedürfnisse der Kinder in die Mitte zu rücken bedeutet, in die Lebensqualität gegenwärtiger und künftiger Generationen zu investieren”, so der Landeshauptmann.

Seinen Dank richtete Sausgruber nicht nur an die Organisatoren, sondern auch an die Wettbewerbsteilnehmer: “In Vorarlberg wird mit Umsicht und Weitblick gebaut. Funktionalität und die Ausrichtung auf das Wesentliche, nämlich den Menschen und seine Umwelt, spielen eine entscheidende Rolle. Dieser Wettbewerb macht das auf eindrucksvolle Weise deutlich”.

Durch die Prämierung mit Plaketten und Urkunden sollen besonders positive Beispiele barrierefreien Bauens ins Licht der Öffentlichkeit gerückt werden, betonte IfS-Geschäftsführer Dr. Stefan Allgäuer in seiner Begrüßung.. Ausschlaggebend für die Entscheidung der Jury waren Kriterien wie ein hindernisfreier Zugang zum Gebäude, rollstuhlgerechte Toiletten, barrierefreie Aufzüge, Kindergeländer, Markierungen von Absätzen und Stufen oder das Vorhandensein eines Behindertenparkplatzes. In der Sonderkategorie „Kindergerechte Lebensräume” waren Kriterien wie Bürgerbeteiligung bei der Planung, beim Bau und bei der Erhaltung, Sicherheitskriterien, barrierefreie Gestaltung, Gestaltungsvielfalt in Hinblick auf Material und Pflanzen etc. ausschlaggebend.

Quelle: IfS

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