Die Umbenennung der Erstaufnahmestellen für Asylwerber in Ausreisezentren durch Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) ohne Gesetzesänderung hat am Wochenende für eine hitzige innenpolitische Debatte in den sozialen Medien geführt. Es gibt Stimmen die meinen, dass die Umbenennung nicht rechtskonform sei. So machte etwa der Jurist Hans Peter Lehofer auf Twitter darauf aufmerksam, dass die Bezeichnung Erstaufnahmestellen im Gesetz festgeschrieben sei.
NEOS hinterfragen Umbenennung der Erstaufnahmestellen
Die NEOS bringen dazu nun eine parlamentarische Anfrage ein. Für NEOS-Abgeordnete Stephanie Krisper zeigt die Umbenennung der Erstaufnahmestellen ohne entsprechende Gesetzesänderung, “dass der Innenminister auch Gesetze bricht, um seine Agenda zu fahren”.
“Wenn der Innenminister meint, er stünde über dem Gesetz und könne einfach nach Gutdünken Entscheidungen fällen, dann muss er an das verfassungskonforme Vorgehen erinnert werden. Er hat bewusst Ankündigungen gemacht, die er nicht umsetzen kann, wenn er sich an die Gesetze halten möchte. Er kann Behörden wie die Erstaufnahmestellen nicht ohne Gesetzesänderung umbenennen. Offensichtlich bricht Innenminister Kickl nun auch Gesetze, um seine perfide Agenda voranzutreiben”, kritisierte Krisper.
Tatsächlich dürfte es so sein, dass die Beschilderung der Erstaufnahmestellen, die ja geändert wurde, per Verordnung geregelt ist. Das kann der Minister ohne Gesetzesänderung vornehmen. Die formale, rechtliche Bezeichnung bleibt aber – bis zu einer etwaigen Gesetzesänderung – Erstaufnahmestellen.
(APA/Red)
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