Aufgrund der Ausbreitung der britischen Virusmutation im Leiblachtal wurden für die fünf Leiblachtal-Gemeinden Lochau (ausgenommen Lochau Süd), Hörbranz, Hohenweiler, Eichenberg, Möggers Verkehrsbeschränkungen mit Ausreisekontrollen festgelegt.
Die Maßnahmen treten ab Donnerstag 00.00 Uhr in Kraft und gelten vorerst bis einschließlich nächsten Mittwoch. Wer die Region verlassen will, muss eine Bestätigung über ein negatives Testergebnis mitführen. Antigen-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden. Dies gilt auch für die öffentlichen Verkehrsmittel. Wohnzimmer-Selbsttests gelten nicht, von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Zu diesem Zweck werden drei Kontrollpunkte errichtet und von der Asfinag bzw. der zuständigen Straßenmeisterei mit Containern und Beleuchtung ausgestattet:
- Grenzübergang A14 Hörbranz/Lindau
- L190 – Lochau Klause
- A14/L1 Hörbranz – Auffahrt Fahrtrichtung Bregenz
Bundesheersoldaten im Einsatz
Zur Unterstützung der Organe von Polizei und Gesundheitsbehörde (BH Bregenz) kommen an den Kontrollpunkten auch Bundesheersoldaten zum Einsatz.
Durch die Kontrollmaßnahmen kann es zeitweise zu Verkehrsbehinderungen kommen. Landesrat Gantner empfiehlt, von nicht unbedingt notwendigen Fahrten abzusehen und zur flüssigen Abwicklung der Kontrollen die Testbestätigung bereitzuhalten.
Die weiteren Grenzübergänge (Unterhochsteg, Oberhochsteg, Möggers, Hohenweiler) werden weiterhin situations- und frequenzabhängig überwacht.
Die Pipeline zwischen Lochau und Bregenz wird für den Radfahr- und Fußgängerverkehr gesperrt und die Geschwindigkeit auf der L190 wird von der Bezirkshauptmannschaft Bregenz herabgesetzt.
Eingeschränkter Zugverkehr
Außerdem wird ab Donnerstag, 25. März, der Bahnhof Lochau-Hörbranz von S-Bahnen und REX-Zügen Richtung Bregenz vorerst nicht bedient. Von Bregenz kommende Züge nach Lochau bzw. Richtung Lindau halten weiter planmäßig, auch der Linienbusverkehr bleibt wie gewohnt aufrecht. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln die Region verlässt, muss einen negativen Test mitführen.
Antigen-Tests dürfen nicht älter als 48 Stunden sein, PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden; Wohnzimmer-Selbsttests gelten nicht, von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.
"Vorarlberg LIVE"-Sondersendung zur Situation im Leiblachtal:
(VOL.AT)
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