Von Seff Dünser /NEUE
Ein Video mit Kinderpornografie hat der Bregenzer am 27. Oktober 2017 auf Facebook in einer geschlossenen Gruppe hochgeladen. Das Video zeigt Sex zwischen einem unmündigen Buben und einem Esel.
Dafür wurde der ledige 31-Jährige wegen des Vergehens der pornografischen Darstellung Minderjähriger angeklagt. Bei der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch kam der Angeklagte ausnahmsweise mit einer Diversion davon.
800 Euro Geldbuße
Richterin Claudia Hagen gewährte dem unbescholtenen Handwerker eine Geldbuße von 800 Euro. Wenn der Angeklagte den Betrag innerhalb von 14 Tagen dem Gericht überweist, wird das Strafverfahren gegen ihn eingestellt werden. Der von Daniel Vonbank verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Simon Steixner waren mit einer diversionellen Erledigung einverstanden.
Die Richterin begründete die milde Sanktion damit, dass es sich offenbar um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe. Bei einer Hausdurchsuchung sei beim Angeklagten sonst kein kinderpornografisches Material gefunden worden.
Nicht pädophil
Sein Mandant sei nicht pädophil veranlagt, sagte Verteidiger Vonbank. Zudem habe er sich noch nie Kinderpornografie verschafft. Er habe das angeklagte Video per Mail zugeschickt bekommen und dann weitergeleitet.
Der Beschuldigte hatte vor der Polizei keine Angaben gemacht. Vor Gericht sagte der 31-Jährige, es klinge blöd, aber er habe beim Betrachten des Videos sein Augenmerk auf den Esel gelegt und nicht auf den Buben. Das klinge tatsächlich blöd, merkte die Richterin dazu an.
Katastrophe
Gerichte seien normalerweise streng bei Kinderpornografie, weil Konsumenten mitverantwortlich für den Missbrauch von Kindern seien, erläuterte die Strafrichterin. Auch er sei der Ansicht, dass Kinder unbedingt geschützt werden müssten, fügte der Angeklagte hinzu. Dass er jetzt vor Gericht stehe, sei für ihn die bisher größte Katastrophe in seinem Leben.
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