Silbertal. Im Gemeindeamt Silbertal findet am Dienstag, dem 4. Mai, morgens die öffentliche Auslosung der Geschworenen und Schöffen für die Jahre 2011 und 2012 statt.
Wie es das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 vorschreibt, muss der Bürgermeister jedes zweite Jahr die Namen von 0,5 Prozent der in der Wählerevidenz enthaltenen Personen ermitteln. Das geschieht nach dem Zufallsverfahren. Die so ausgelosten Personen für die Geschworenen- und Schöffenliste werden in einem Verzeichnis erfasst, das kundgemacht wird. Gegen die Eintragung von Personen, welche für das Ehrenamt womöglich nicht geeignet sind, kann Einspruch erhoben werden. Überdies können eingetragene Personen einen Antrag auf Befreiung (höchstens zwei Jahre) stellen.
Die Ausübung des Amtes bedeutet, dass das Volk an der Rechtssprechung mitwirkt und ist allgemeinde Pflicht eines Staatsbürgers. Die Geschworenen und Schöffen werden nicht bezahlt. Sie erhalten jedoch einen Ersatz für Aufenthalts- und Reisekosten, allfälligen Verdienstentgang etc. Die Geschworenen und Schöffen entscheiden grundsätzlich gemeinsam mit den Berufsrichtern. Sie haben alle dasselbe Stimmrecht und sind bei der Ausübung ihres Amtes unabhängig.
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