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Auslieferung eines angeblichen Auftragskillers: Fall erneut vor Wiener OLG

Es wird erneut über die Auslieferung von Anatoly R. entschieden.
Es wird erneut über die Auslieferung von Anatoly R. entschieden. ©APA
Am kommenden Dienstag wird das Wiener Oberlandesgericht (OLG) erneut über die Auslieferung eines angeblichen russischen Auftragskillers Anatoly R. entscheiden.
Auslieferungsbeschluss aufgehoben
Mordvorwürfe konstruiert
Keine Auslieferung
Verhaftung in Wien

Anatoly R. (38) wird vorgeworfen, im Raum Nowosibirsk an einer kriminellen Organisation beteiligt gewesen zu sein und von 1997 bis 2004 mehrere Mordanschläge persönlich vollzogen oder diese zumindest angeordnet zu haben. Er selbst sieht sich politisch verfolgt.

“Garantieerklärung” im Fall Anatoly R.

Das OLG hatte im Jänner die Auslieferung für zulässig erklärt, nachdem Russland schriftlich eine Art “Garantieerklärung” für Anatoly R. abgegeben hatte. Dieser darf demnach nach seiner Überstellung nicht unter unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen inhaftiert werden. Es muss gewährleistet sein, dass seine körperliche Integrität unangetastet bleibt.

Die vom OLG in der Causa verlangte “Garantieerklärung” rief allerdings die Generalprokuratur auf den Plan, die dagegen eine Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes einbrachte. Tatsächlich wurde die auf Basis der russischen “Garantierklärung” für zulässig erachtete Auslieferung von Anatoly R. Mitte April vom Obersten Gerichtshof (OGH) aus formalen Gründen aufgehoben und dem OLG ein “gesetzeskonformes Vorgehen” aufgetragen.

Der russische Staatsbürger hatte unter einem falschen Namen in Wien gelebt und bei einer Baufirma gearbeitet. Er wurde im Februar 2014 nach einem gezielten Hinweis von einer Sondereinheit der Polizei festgenommen, weil er in Sibirien der berüchtigten “Trunov-Brigade” angehört haben und neben Auftragsmorden auch für Schutzgeld-Erpressungen, Waffenhandel und Bestechung von Amtsträgern verantwortlich gewesen sein soll, ehe er sich ins Ausland absetzte. R. bestreitet das und sieht sich als Kritiker, der Korruption aufgedeckt habe und dafür nun von der russischen Justiz “mundtot” gemacht werden soll.

“Auslieferung wäre bedenklich”

Der Rechtsvertreter von Anatoly R., Elmar Kresbach, hat am Samstag gegenüber der APA betont, dass eine Auslieferung für den Russen “bedenklich” wäre. Er warnte ausdrücklich davor, dem Ansinnen Russlands stattzugeben. Sein Mandant würde in Russland kein faires Verfahren im Sinne der Menschenrechte und unmenschliche Haftbedingungen erwarten.

Kresbach kündigte an, sämtliche Rechtsmittel ausschöpfen zu wollen. Mit der Terminankündigung am Dienstag im Justizpalast bestätigte er einen Bericht der “Kronen Zeitung”.

(APA/Red)

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