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Ausländische Straftäter: Loswerden ist schwierig

©VOL.AT/Steurer
Gesetzliche Normen verhindern oft, dass man ausländische Verbrecher zum „Sitzen“ heimschickt.

Im November wird ein rumänischer Einbrecher in Feldkirch zu fünf Jahren Haft verurteilt. Der Mann hat sieben einschlägige Vorstrafen, tourte durch Europa, wurde überall straffällig. Die 48.000 Euro Schadenswiedergutmachungs-Forderung besteht natürlich nur auf dem Papier. Die Bestohlenen werden keinen Cent wiedersehen. Doch was ist mit der Haft? Muss Österreich noch die zusätzlichen 120 Euro Gefängniskosten pro Tag übernehmen? „In vielen Fällen ja“, sagt Rechtsanwalt Stefan Denifl und erklärt, warum das so ist.

Ziel ist klar, Erfolg gering

Der Staat versucht, ausländische Straftäter in ihre Heimat zu verbringen, um dort die Haft abzusitzen. Doch es bedarf konkreter Auslieferungsabkommen. Bei EU-Bürgern gelingt dies leichter, bei Nicht-EU-Bürgern nur schwer. „2016 wurden 27 derartige Ersuchen zur Strafvollstreckung im Ausland gestellt, nur sechs davon waren erfolgreich“, erklärt Denifl in Zahlen, wie gering das Interesse der anderen Staaten ist, ihre Bürger zu „übernehmen“.

Enorme Kosten

„Die Kosten des Strafvollzuges sind dementsprechend hoch. Mit Stichtag 1.6.2017 befanden sich 9.047 Menschen in österreichischen Gefängnissen, mehr als 53 Prozent sind Ausländer“, nennt Denifl konkrete Zahlen. Somit ist der Wunsch „Verbrecher alle abschieben“, verständlich, aber rechtlich schwierig durchzusetzen.

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