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Auskunft über Beznau II eingefordert

Umwelt-Landesrat Schwärzler fordert von der Schweizer Regierung klare Informationen darüber, ob die technischen Sicherheitsstandards bei den Nachrüstungen des Atomkraftwerks Beznau II eingehalten werden.

Dass die schweizerische Regierung die unbefristete Bewilligung für Beznau II erteilt und damit die Einsprüche des Landes „ignoriert“ habe, sei für ihn, Schwärzler, unverständlich, sagte der Umwelt-Landesrat am Freitag in der Landeskorrespondenz.

„Vorarlberg lehnt die Nutzung von Atomenergie und somit auch die Errichtung und den Betrieb damit im Zusammenhang stehender Anlagen entschieden ab“, stellte Schwärzler ein weiteres Mal klar. Eine befristete Betriebsbewilligung verpflichte die Betreiberin, sich immer wieder einer öffentlichen Kontrolle zu stellen. Bei einer allfälligen Verlängerung werde dadurch die Chance eröffnet, neue Sicherheitsstandards zu verlangen. „Durch den Beschluss einer unbefristeten Betriebsbewilligung wird die Atomanlage großteils der Kontrolle der Öffentlichkeit entzogen“, kritisierte Schwärzler.

Das Land Vorarlberg hat 2002 Einspruch gegen die unbefristete Betriebsbewilligung von Beznau II erhoben. Von der Möglichkeit, den Einspruch zu unterstützen, haben mit ihrer Unterschrift rund 1.600 Vorarlberger Gebrauch gemacht. Das AKW Beznau II im Kanton Aargau befindet sich rund 150 Kilometer vom Vorarlberger Rheintal entfernt, ist das älteste Atomkraftwerk der Schweiz und das älteste seines Typs. Seit 1971 es mit einer befristeten Betriebsbewilligung in Betrieb. In der vergangenen Woche wurde die unbefristete Betriebsbewilligung erteilt. Die Berner Regierung verzichtete auf eine Befristung, weil Kernkraftwerke ohnehin nur so lange betrieben werden dürften, wie ihre Sicherheit gewährleistet sei. Erfülle ein Kernkraftwerk die Bewilligungsvoraussetzungen nicht oder nicht mehr, könne es aus Sicherheitsgründen vom Netz genommen werden, hieß es.

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