„Es war ein Freundschaftsdienst. Es war nur ein Gefallen“, stammelt die Angeklagte unter Tränen am Donnerstag vor Gericht und gesteht den Vorwurf „Beitrag zur Zuhälterei“. Das Geständnis lässt Richter Peter Mück dann auch wohlwollend in das Urteil einfließen und spricht eine bedingte 18 Monate lange Haftstrafe aus. „Die Frauen wurden schließlich ausgenutzt“, verdeutlicht er dennoch die Straftat.
Dem Gewerbe fernbleiben
„Ich bitte um Entschuldigung. Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe“, meint die Angeklagte. Zum Abschluss gibt Mück ihr noch einen ernst gemeinten Rat mit auf den Weg: „Bleiben Sie diesem Gewerbe fern.“
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