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Ausgehungerte Rinder auf Alpe getrieben: Diversion für Tierquäler

Der 58-Jährige hatte dem Gericht als Geldbuße 1800 Euro und zusätzlich für die Verfahrenskosten 150 Euro zu bezahlen.
Der 58-Jährige hatte dem Gericht als Geldbuße 1800 Euro und zusätzlich für die Verfahrenskosten 150 Euro zu bezahlen. ©Symbolbild/Bilderbox
Zehn abgemagerte Rinder auf der Alpe: Das Tierquälerei-Strafverfahren gegen den Landwirt aus dem Bezirk Dornbirn wurde mit einer Geldbuße von 1800 Euro eingestellt.

Zehn stark abgemagerte Jungrinder soll der angeklagte Bauer auch noch auf eine Alpe getrieben haben. Die unterernährten Tiere sollen sich dabei in einem schlechten gesundheitlichen Zustand befunden haben. Der Landwirt aus dem Bezirk Dornbirn wurde wegen Tierquälerei angeklagt. Im Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde dem Angeklagten eine Diversion gewährt. Der 58-Jährige hatte dem Gericht als Geldbuße 1800 Euro und zusätzlich für die Verfahrenskosten 150 Euro zu bezahlen. Daraufhin wurde das Strafverfahren eingestellt. Der Bauer gilt daher nach wie vor als unbescholten.

Strafrichterin Nadine Heim unterstellte dem Angeklagten keinen Vorsatz zur Tierquälerei und berief sich dabei auch auf das Gutachten eines Sachverständigen. Deshalb entschloss sie sich zur milden Sanktionsform der Diversion. Verteidiger Gerhard Scheidbach hatte einen Freispruch für seinen Mandanten beantragt. Der Tierquälerei-Vorwurf der Staatsanwaltschaft sei nicht berechtigt, sagte der Feldkircher Rechtsanwalt. Denn der körperliche Zustand der Jungrinder sei beim Alpauftrieb noch in Ordnung gewesen. Erst auf der Alpe seien die unter der Obhut eines Hirten stehenden Tiere abgemagert. Mittelmäßig sei die körperliche Verfassung seiner Rinder im Tal gewesen, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Amtstierarzt. Staatsanwältin Konstanze Manhart hatte sich in ihrem Strafantrag auf die Angaben des auf der Alpe kontrollierenden Amtstierarztes gestützt. Demnach seien die Tiere wenige Tage nach dem Alpauftrieb derart abgemagert gewesen, dass sie zuvor wohl schon über Wochen hinweg auf dem Bauernhof schlecht ernährt und schlecht gepflegt worden seien.

Wegen vorsätzlicher Unterernährung seiner Tiere hat die landwirtschaftliche Behörde Agrarmarkt Austria (AMA) dem Landwirt zunächst Beihilfezahlungen für das Jahr 2016 nachträglich um 30 Prozent gekürzt. Den AMA-Bescheid aus Wien, der mit der Verletzung von Verhaltensvorschriften begründet wurde, hat der Vorarlberger Landwirt beim Bundesverwaltungsgericht mit dem Hinweis darauf bekämpft, dass ihm im gerichtlichen Strafverfahren kein Vorsatz unterstellt worden sei.

Richter Bernhard Ditz vom Bundesverwaltungsgericht in Wien gab der Beschwerde nun statt. Der Verwaltungsrichter ging nur von grober Fahrlässigkeit aus und verringerte die Kürzung der AMA-Stützungszahlungen auf fünf Prozent. Dabei handelt es sich um die Höchststrafe für grobe Fahrlässigkeit.

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