Was tun, wenn der „Laden“ (in diesem Fall der Interspar) bereits dicht gemacht hat, das Auto aber noch in der Tiefgarage steht? Denn jetzt ist auch die Ausfahrt geschlossen, die Schranke rührt sich nicht mehr. Auch nicht mit eingestecktem Ticket. Aber auch nicht ohne? Diese Frage schoss einem verzweifelten Rentner in den Kopf, der in eine solche buchstäblich ausweglose Situation geraten war. Also entschied er sich für die Brachialmethode. Mit händischer Gewalt bog er sich den Balken nach vorne so zurecht, dass einer Fahrt ins Freie nichts mehr im Wege stand. Wegen Sachbeschädigung am Bezirksgericht Bregenz angeklagt, erwähnte der 75-Jährige einen Mitarbeiter des Kaufhauses, den er in seiner nervenaufreibenden Situation noch angetroffen habe. „Als ich ihn fragte, was ich denn nun tun solle, antwortete er: `da kann man nichts machen`. Und dann ging er einfach weg! Dieser Mitarbeiter hat mich in meiner Notlage meinem Schicksal überlassen!!“
150 Euro Schaden
Als sich die Staatsanwaltschaft mit der Anzeige bereits vor Monaten befasst hatte, schlug sie eine Diversion vor: Würde der Beschuldigte den entstandenen Sachschaden in Höhe von 150 Euro bezahlen, wäre die Sache vom Tisch. Doch der Rentner bezahlte erst vorgestern, einen Tag vor der Verhandlung. Aber bezahlt ist bezahlt. So stellte der Richter das Verfahren ein – vorläufig, auf eine Probezeit von einem Jahr.
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