Der Schuldspruch am Landesgericht Feldkirch erging „nur“ wegen Nötigung. Der 25-jährige Handwerker hatte auf der Bergstrecke von Dornbirn Richtung Alberschwende einen vor ihm fahrenden Pkw-Lenker ausgebremst. Was seinen sonstigen Fahrstil betrifft, wurde er allerdings mangels Beweisen frei gesprochen. Für Gefährdung der körperlichen Sicherheit braucht es besonders gefährliche Verhältnisse und die konnte die zuständige Richterin nicht feststellen. Doch es war knapp, betont sie in der Urteilsbegründung. Ob er auf der Strecke, wo 60 km/h erlaubt sind, bei Nebel tatsächlich 100 km/h gefahren ist, kann nicht sicher festgestellt werden. Ebenso wenig, ob das Überholmanöver extrem waghalsig war.
Kein Schein in Sicht
Der junge Bursch war jedenfalls ohne Führerschein unterwegs. Und ob er in Zukunft die Prüfung machen darf und den Schein bekommt, ist nach dieser Vorstrafe fraglich. Bislang durfte er nicht fahren, weil er wegen Panikattacken nicht dazu in der Lage war. Dennoch leistete er sich auf der Strecke bei Nacht und Nebel Aktionen, die seine Verkehrszuverlässigkeit in Frage stellen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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