Die Auflösung der Gartenanlage war wegen der Tobelverbauung notwendig geworden. Immer wieder gefährden im Galgentobel Wassereinbrüche den Lebensraum von etwa 5.000 Bewohnern.
Stellungnahme von Dr. Andreas Brandtner
Laut Herrn Dr. Brandtner werden nicht alle Häuschen abgetragen. Er habe für einen Betroffenen Rechtsmittel gegen den Abbruchbescheid der Baubehörden erhoben und – erfreulicherweise – von der BH Bludenz vorerst einmal recht bekommen
Um das Häuschen seines Klienten wird jedenfalls bis in die letzten Instanzen weiter gekämpft; das Vorgehen von Wildbachverbauung und Stadt Bludenz ist mE – vorsichtig ausgedrückt – ungerechtfertigt.
Dr. Andreas Brandtner
Rechtsanwalt, Feldkirch
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