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Aus für Rauchverbot? Suchtexperten schlagen Alarm

FPÖ will Rauchverbot in der Gastronomie kippen
FPÖ will Rauchverbot in der Gastronomie kippen ©APA
Nach fast dreijähriger Übergangsfrist tritt am 1. Mai 2018 in Österreich das absolute Rauchverbot in der Gastronomie in Kraft. Wie mehrere Medien berichten, fordert die FPÖ nun im Zuge der Koalitionsverhandlungen eine Aufhebung der Novelle.
FPÖ will Rauchverbot kippen

Für die Suchtprävention wäre dies ein herber Rückschlag. In einer Presseaussendung listet die “SUPRO – Werkstatt für Suchtprophylaxe” folgende Argumente auf, die Nicht-Einführung bzw. Abschwächung abzulehnen:

• Bessere Gesundheit für Gastronomie-Personal
Passivrauch schädigt die Gesundheit. Das ist gut erforscht und unzweifelhaft belegt. Wenig verwunderlich zeigt sich in anderen Ländern, dass ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie mittelfristig die Gesundheit des Personals nachweisbar verbessert. Insbesondere die Herzinfarktrate ging zurück.

• Kein „Wirte-Sterben“
Es ist nicht zu erwarten, dass Lokale wegen des Rauchverbots schließen. Zu jedem Zeitpunkt schließen manche Lokale und eröffnen andere. Das absolute Rauchverbot in der Gastronomie ändert daran gemäß den Erfahrungen in anderen Ländern nichts. Vielmehr bleiben dadurch Umsätze und Anzahl der Beschäftigten innerhalb der allgemeinen Schwankungsbreite. In keinem einzigen Land der Welt konnte ein „Wirte-Sterben“ durch das Rauchverbot nachgewiesen werden. Laut EU ist der ökonomische Effekt der Rauchfrei-Gesetzgebung neutral bis positiv.

• Österreich soll letzten Platz in EU-Ranking verlieren
Österreich ist seit 2007 nonstop das EU-Land mit den schlechtesten Gesetzen zu Tabak: Das alle drei Jahre durchgeführte internationale Ranking „European Tobacco Control Scale“ weist Österreich kontinuierlich den letzten Platz zu, zuletzt 2016. Durch ein absolutes Rauchverbot würde Österreich ins Mittelfeld vorstoßen. Derzeit haben nur mehr 4 Mitgliedstaaten der EU (Polen, Portugal, Slowenien und Österreich) und einzelne Bundesstaaten Deutschlands ein bloß teilweises Rauchverbot in der Gastronomie.

• Akzeptanz des Rauchverbots steigt nach seiner Einführung
Aus anderen Ländern mit einem absoluten Rauchverbot ist bekannt: Die Akzeptanz steigt in der Bevölkerung nach (!) der Einführung weiter an. So stieg fünf Jahre nach Einführung des Rauchverbots in Bayern die Akzeptanz von vormals 61 auf 80 Prozent an. Aus einer repräsentativen Befragung in der Steiermark geht hervor, dass bereits jetzt 65 Prozent eine absolut rauchfreie Gastronomie wollen.

• Weniger Rauchen zuhause
Andere Länder mit einem absoluten Rauchverbot in der Gastronomie zeigen: Wer im Lokal (indoor) nicht rauchen darf, kompensiert dies im Allgemeinen nicht durch mehr Rauchen zuhause. Mittelfristig führten rauchfreie Lokale sogar dazu, dass auch zuhause weniger geraucht wurde oder sich das Rauchen zumindest zusehends ins Freie verlagerte.

• Prävention braucht entsprechende Rahmenbedingungen
Suchtprävention ist eine sehr zentrale Maßnahme zur Reduktion des Tabakkonsums. Aber sie allein ist zu wenig. Die WHO hat in mehreren Publikationen penibel aufgelistet: Der Ansatz bei Kindern und Jugendlichen muss einhergehen mit strukturellen Maßnahmen wie dem absoluten Rauchverbot in der Gastronomie, wenn der Gesetzgeber will, dass weniger Menschen mit dem Rauchen beginnen.

• Wie bereits beschlossen: Keine Ausnahmen, z.B. für Shishas oder E-Zigaretten
Tabak ist Tabak ist Tabak. Tabak hat ein enorm hohes Schädigungs- und Suchtpotenzial, egal, in welcher Form er konsumiert wird. Daher ist aus suchtpräventiver Sicht eine Ausnahme für bestimmte Konsumformen nicht zielführend. Ausnahme für Shishas (Wasserpfeifen) oder E-Zigarette würde das Rauchverbot ad absurdum führen. Diese Konsumformen sind besonders bei Jugendlichen beliebt und können ein Einstieg ins Rauchen sein. Eine Ausnahme würde darüber hinaus eine Wettbewerbsverzerrung darstellen und der Umgehung des Rauchverbots Tür und Tor öffnen.

• Fast drei Jahre Zeit, um sich einzustellen
Am 13.8.2015 wurde das neue Tabakgesetz gültig, wonach der Passus zum absoluten Rauchverbot in der Gastronomie mit 1.5.2018 in Kraft tritt. Die Übergangszeit waren also knapp drei Jahre. Diese außergewöhnlich lange Frist gab allen Beteiligten ausreichend Zeit, sich darauf einzustellen.

“Armutszeugnis für die Politik”

„Es wäre ein Armutszeugnis für die Politik in Österreich, wenn nach fast dreijähriger Übergangsfrist eine bereits beschlossene Novelle jetzt plötzlich aufgehoben bzw. abgeschwächt wird”, sagt Andreas Prenn, Leiter der SUPRO – Werkstatt für Suchtprophylaxe. „Ein absolutes, ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie wirkt suchtpräventiv. Denn es verändert die gesellschaftliche Norm und führt insgesamt zu weniger Tabakkonsum, auch in den eigenen vier Wänden”, schließt Prenn.

 

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