von Seff Dünser
Denn der beschuldigte Revierinspektor hat am 30. April, exakt zwei Jahre nach dem behaupteten Vorfall, seinen Austritt aus der Polizei erklärt.
Am 5. März hatte die Disziplinarkommission beim Innenministerium ein Disziplinarverfahren gegen den Polizisten eingeleitet. Dabei wurde dem Beschuldigten vorgeworfen, er habe in der Nacht vom 29. auf 30. April 2016 im Dienst und in Uniform bei einer Glücksspielkontrolle in einem Wettlokal in Lustenau, ohne Zustimmung des Lokalinhabers und ohne dafür zu bezahlen, einen Apfel an sich genommen und vor Ort konsumiert sowie ein Bier gezapft, es aber nicht konsumiert. Der Exekutivbeamte wurde damit verdächtigt, seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt zu haben.
Der Vorfall war von Überwachungskameras gefilmt worden. Medien hatten das ihnen zugespielte Video veröffentlicht. Darauf war zu sehen, wie einzelne Kontrolleure trotz ihres Fehlverhaltens fröhlich in die Kamera lachten. Das sorgte für Empörung in der Öffentlichkeit.
Der Wettlokalbetreiber erstattete Anzeige gegen die Beamten. Das Wiener Bundesamt für Korruptionsbekämpfung ermittelte dann gegen acht Beamte wegen Amtsmissbrauchs. Im Vorjahr stellte die Staatsanwaltschaft Feldkirch die strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ein, auch wegen der Geringfügigkeit der Vergehen.
Beschwerde
Die Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen ihn bekämpfte der Revierinspektor zunächst am 28. März noch mit einer Beschwerde. Darin beantragte der Beschuldigte die Einstellung des Disziplinarverfahrens. Einen Monat später quittierte der Bundespolizist aber seinen Dienst. Daraufhin wurde seine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht für gegenstandslos und das Disziplinarverfahren für eingestellt erklärt.
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