15.000 Euro hat sie bereits zurück bezahlt, 5000 Euro folgen noch. Die Bestohlene selbst beziffert den Schaden noch weit höher, eine Hochrechnung ergibt 60.000 Euro. Das Gericht hielt im Verfahren fest, dass nicht wirklich fest gestellt werden kann, wie viel Geld abgezweigt wurde.
Ausnahmsweise wird der Fall mittels Diversion geregelt. Die junge Dame muss 400 Euro Buße bezahlen, erspart sich damit eine Vorstrafe. Das ist sicher ein Grenzfall, signalisiert die Staatsanwältin bereits, dass noch nicht sicher ist, ob die Anklagebehörde dieser Lösung schlussendlich zustimmt.
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