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Aus dem Gerichtssaal

Wegen Schändigung und Körperverletzung musste sich ein Angeklagter verantworten.[19.10.99]

Zehn Jahre kennt der unbescholtene Hilfsarbeiter das geistig
behinderte Opfer nun. Beide arbeiten in einem Cafe als Aushilfskräfte.

Während der Arbeit war es seit zwei Jahren immer wieder zu sexuellen
Übergriffen gekommen. Als die 31-Jährige, die an Schwachsinn (Debilität)
leidet sich beschwerte, schlug der Mann sie zusammen.

Am Dienstag musste er sich wegen Schändung und Körperverletzung vor dem
Schöffensenat verantworten. “Seit zehn Jahren arbeiten wir in der selben
Firma aber ich habe sie nie berührt”, beteuert der Beschuldigte Richter
Wilfried Marte.

Als er konkret zu den angezeigten Vorfällen befragt wird,
gibt er jedoch zu die Behinderte “eindeutig” berührt zu haben – im Spaß –
wie er sagt.

Zusammengschlagen habe er die Frau im Februar dieses Jahres, weil sie Lügen
über ihn verbreitet habe. Es sei ihm peinlich gewesen, immerhin sei er
verheiratet, lebe seit 25 Jahren in Österreich und habe einen Arbeitsplatz
zu verlieren.

Verteidiger Stephan Amann räumte ein, dass der Beschuldigte
betrunken war, als er der Frau das Nasenbein brach und wahllos auf sie
einschlug, bis ihn ein Kollege wegzog.

Was den Vorwurf der Schändung betrifft, sei nicht einzusehen warum dem
Opfer mehr Glauben geschenkt werde soll als dem Beschuldigten. Dennoch
wurde der Beschuldigte zu 15 Monaten Haft, davon fünf Monate unbedingt
verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Von Gerda Zimmermann

(Bild: VN-Archiv)

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