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Aufteilung der EU-Mittel geregelt

Die Landeshauptmänner von Vorarlberg und Tirol haben Bund vorgeschlagen, die Aufteilung der Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds für die Hochwasserschäden nach dem Schadensausmaß vorzunehmen.

“Wir haben uns jetzt mit dem Bund über die Aufteilung der 14,8 Millionen Euro aus dem EU-Solidaritätsfonds geeinigt”, teilt LH Sausgruber heute, Donnerstag, mit: “Die Mittel werden im Verhältnis eins zu zwei zugunsten der Länder Tirol und Vorarlberg aufgeteilt.”

   Demnach erhält der Bund ein Drittel (das sind gut 4,9 Millionen Euro) und die Länder zwei Drittel, das sind knapp 9,9 Millionen Euro. “Die intensiven Gespräche mit dem Bund haben sich ausgezahlt. Für Vorarlberg bedeutet diese erfreuliche Einigung zusätzlich rund drei Millionen Euro EU-Gelder, die wir dringend zum Wiederaufbau zerstörter Infrastrukturen und Ausrüstungen brauchen können” betont LH Sausgruber.

Mit diesem Betrag aus dem Solidaritätsfonds kam die EU für etwa 2,5 Prozent der angefallenen Schadenssumme in den Ländern Tirol und Vorarlberg auf. Den Gesamtschaden in Österreich aus den Hochwasserereignissen im Vorjahr beziffert Brüssel mit 591 Millionen Euro. Normalerweise zahlt der EU-Solidaritätsfonds erst, wenn die Schäden in einem Land 0,6 Prozent des Bruttoinlandprodukts überschreiten. Für Fälle wie Tirol und Vorarlberg gab es aber Ausnahmen.

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