Vier 14- bis 15-jährige Vorarlberger arbeiteten laut Bildungsministerium im Schuljahr 2014/15 länger als eine Woche auf einer familieneigenen Alpe mit, 46 Unter-14-Jährige zogen mit ihren Eltern in die Berge. 21 davon halfen gemeinsam mit Familienangehörigen sogar auf einer familienfremden Alpe mit. Im Vergleich dazu ist die Zahl der beurlaubten Kinder in anderen Bundesländern verschwindend gering. In Kärnten wurden etwa nur zwei Sonderbeurlaubungen für Kinder unter 14 Jahren erteilt, in Tirol war sogar nur ein Jugendlicher der 9. Schulstufe länger als eine Woche vom Unterricht befreit, um in der familieneigenen Landwirtschaft mitzuarbeiten.
Lückenlose Beantwortung nicht möglich
Die veröffentlichten Zahlen bezogen sich allerdings lediglich auf jene Beurlaubungen, die vom Landesschulrat erteilt wurden. Gemäß Schulpflichtgesetz ist dieser für Freistellungen zuständig, die länger als eine Woche dauern. Die Erlaubnis für kürzeres Fernbleiben erteilen hingegen die Schuldirektoren, bis zu einem Tag sogar die Klassenvorstände. Über diese Zahlen gebe es keine zentralen Aufzeichnungen, teilte das Bildungsministerium in seiner Anfragebeantwortung mit. Eine exakte und lückenlose Beantwortung würde eine umfangreiche Erhebung an allen 5.000 Regelschulen voraussetzen. Man ersuche deshalb um Verständnis, dass man die Frage wegen des “unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes” nicht beantworten könne.
Übt Landwirtschaftskammer Druck auf Landesschulrat aus?
Walser hatte in seiner Anfrage angeführt, dass der Vorarlberger Landesschulrat auf Druck der Landwirtschaftskammer sowohl Kindern von Bergbauernfamilien als auch Kindern, die nicht einer Älplerfamilie angehörten, bis zu dreiwöchige Freistellungen genehmige, um auf einer Alpe mitzuarbeiten. Dies führe dazu, dass in manchen Pflichtschulen rund zehn Prozent der Kinder bis zu drei Wochen vor Ferienbeginn einer Beschäftigung nachgingen, anstatt den Unterricht zu besuchen, so der Grünen-Bildungssprecher.
Diesen Behauptungen widersprach der Landesschulrat im Schreiben des Ministeriums. Sie entbehrten jeglicher Grundlage, seien in keiner Weise verifiziert und würden nicht der tatsächlichen Situation entsprechen.
(APA)
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