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Auf Bekannte in Linz eingestochen - Einweisung

Urteil wurde gesprochen
Urteil wurde gesprochen ©APA | Bilderbox
Die Geschworenen haben am Freitag im Landesgericht Linz eine Messerattacke eines 29-Jährigen auf zwei Bekannte am 5. Oktober einstimmig als Mordversuch und versuchte absichtlich schwere Körperverletzung gesehen.

Da der psychisch Kranke zum Tatzeitpunkt aber nicht zurechnungsfähig war, soll er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Wahrspruch der acht Geschworenen fiel einstimmig aus. Das Gericht folgte dem Antrag des Staatsanwaltes, den an paranoider Schizophrenie Erkrankten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab und nahm sich drei Tage Bedenkzeit.

Mit Klappmesser auf Opfer losgegangen

Zu Mittag des 5. Oktobers besuchte der 29-Jährige einen Koch und einen weiteren Bekannten in Linz. In der Wohnung des Kochs nahmen sie Drogen, anschließend legten sich der mutmaßliche Täter und der Bekannte nieder. Der dritte bereitete eine Stelze zu und ging anschließend noch einkaufen.

Als er abends in seine Wohnung zurückkam, weckte er laut eigener Aussage den psychisch Kranken. Dieser habe gemeint, dass ihm Geld und Drogen fehlen würden, und verdächtigte offenbar den Koch. Es kam zu einer Rauferei, wodurch auch der noch Schlafende aufwachte. Er mischte sich in den Kampf ein, in weiterer Folge soll der 29-Jährige ein Klappmesser gezückt und auf die beiden losgegangen sein. Einer erhielt vier Schnitte am Hals, der andere eine Wunde am Unterarm. Zur Gegenwehr schnappte sich einer der Angegriffenen laut Protokoll einen vollen Fünf-Liter-Wasserkrug und dürfte ihn dem Bewaffneten ins Gesicht geworfen haben, worauf auch dieser blutete. Außerdem holte sich der Koch zu seiner Verteidigung noch ein Messer, wie er im Zeugenstand erklärte.

“Es war definitiv kein versuchter Mord”

“Es war definitiv kein versuchter Mord”, beteuerte der Betroffene vor Gericht. Er habe den Bekannten mit dem Messer “nur einen Denkzettel verpassen” wollen. Seine Verteidigerin sprach von “eklatanten Widersprüchen der Opfer ” zum Tathergang. Für sie habe ihr Mandant “niemals einen Vorsatz” gehabt, sondern nur mit dem Messer herumgefuchtelt.

Der Staatsanwalt hingegen erklärte den Geschworenen, der psychisch Kranke “wollte töten”. Er sei “gefährlich”, denn er könne “jederzeit jeden in seine gesamtheitliche Verschwörung einbinden”, begründete er den Antrag auf eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Am Nachmittag war die psychiatrische Gutachterin Adelheid Kastner am Wort. Die Sachverständige attestierte dem Betroffenen paranoide Schizophrenie mit chronischem Verlauf, die nicht heilbar sei. Bevor sie auf die Erkrankung des 29-Jährigen einging, schilderte sie dessen Biografie, die seit dem 16. Lebensjahr “von Drogen bestimmt war”. Obwohl aus geordneten Familienverhältnissen stammend sei sein “Leben gründlich aus den Fugen geraten”. Es habe kaum ein Suchtgift gegeben, das “er nicht versucht hat”, meinte Kastner.

Stimmen im Boden gehört

Im Sommer 2018 brach dann seine geistige Erkrankung aus. Er hörte Stimmen im Boden seiner Wohnung, Nachbarn hätten ihm, als er schlief, eine “intelligente Flüssigkeit” ins Ohr geträufelt, um ihn willfährig zu machen, berichtete er ihr. “Aus Trugwahrnehmungen wird ein Wahn bis hin zu einem Welterklärungsmodell”, erläuterte die Gutachterin dem Gericht den Krankheitsverlauf. So habe der 29-Jährige dann auch zu seiner eigenen Sicherheit immer ein Messer mit sich geführt, sagte er ihr. Zum Zeitpunkt der Tat war der Mann nicht nur mit Drogen vollgepumpt, wie eine Urin- und Blutprobe ergaben, sondern aufgrund seiner Erkrankung auch nicht zurechnungsfähig, machte Kastner klar.

Sie sprach sich gegen eine nur bedingte Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus, da sie Zweifel habe, dass der junge Mann ambulant dauerhaft den Drogenausstieg schaffe. Konsumiere er nämlich Suchtgift, greifen die Medikamente, die er seit einigen Wochen nimmt, nicht mehr. Dann werde die Krankheit erneut ausbrechen, der junge Mann verfalle wieder in seinen alten Wahn, weshalb Gewalttaten nicht auszuschießen seien, so Kastners Prognose.

(APA)

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