Der Großteil der Pendler erspart sich dadurch lediglich knapp mehr als 30 Euro im Jahr. Viel zu wenig, um die extreme Teuerung bei Benzin und Diesel auszugleichen, betont Auer.
Gerade mal 35 Millionen ließe sich der Staat die Entlastung der Pendler kosten. Dies sei angesichts der Millionen an steuerlichen Mehreinnahmen lächerlich. Offensichtlich geht es der Regierung nur darum zu zeigen, dass sie handlungsfähig ist. Ob das, was entschieden wird, auch tatsächlich eine nachhaltige Entlastung bringt, ist zweitrangig, so Auer. Mindestens 200 Millionen Euro brauche es, damit die Pendler eine spürbare Entlastung erfahren würden. Dies sei finanzierbar und müsse rasch umgesetzt werden. Eine weitere Entlastung gerade für jene Menschen, die weniger verdienen, könnte laut Auer eine Umwandlung der Pendlerpauschale in einen Absetzbetrag bringen.
Besonders wichtig sei es allerdings auch, den Menschen mehr Anreize für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu geben. Wir befürworten deshalb einen zusätzlichen Absatzbetrag für jene Menschen, die sich entscheiden, öffentliche Verkehrsmittel zu benuten. Dadurch können sich die Pendler nochmals Geld ersparen und leisten zusätzlich einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz, so Auer.
Wir bekommen wieder eine halbherzige Lösung vorgesetzt. Es wird ein wenig an den Prozenten geschraubt und das grundsätzliche Problem ignoriert. Vielmehr sollten die Bedingungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden so Hämmerle. Auch die Vorgangsweise Gusenbauers, die Länder im selben Atemzug dazu aufzufordern durch Harmonisierung von Heizkostenzuschuss und Pendlerbeihilfe ebenfalls ein Volumen von 60 Millionen zur Verfügung zu stellen, sei purer Zynismus und völlig am Menschen vorbei.
Laut Hämmerle könne diese Erhöhung ein erster punktueller Schritt in die Richtung sein, aus dieser Zwischenlösung müsse man aber bei der Steuerreform Nägel mit Köpfen machen. Was aber nicht nur für Pendlerpauschale und Kilometergeld gilt, bei denen die treffsicherheit erhöht und eine Vereinfachung erreicht werden sollte. Besonders bei den Einkommen der unselbstständig Erwerbstätigen muss hier angesetzt werden.
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