Damit wird - in reduzierter Form - liturgischer Gesang wieder zulässig. In der katholischen Kirche fallen die Personen-Beschränkungen für Taufen, Trauungen und Begräbnisse.
FFP2-Masken- und Abstandspflicht bleiben freilich bestehen. So müssen auch bei katholischen Gottesdiensten im Freien weiterhin FFP2-Masken getragen werden, erläuterte der für Liturgie zuständige St. Pöltner Weihbischof Anton Leichtfried am Freitag in einer Aussendung. Fronleichnams-Prozessionen (am 3. Juni) können stattfinden, wenn der Zwei-Meter-Abstand zwischen Haushaltsfremden gewährleistet ist.
Sänger müssen geimpft, getestet oder genesen sein
Auch gesungen werden darf in den Messen: Gemeindegesang ist ab 19. Mai wieder erlaubt, er ist aber "in Hinblick auf dessen Dauer und Umfang zu reduzieren". Für das Chorsingen im Gottesdienst muss nachgewiesen werden, dass die Sänger geimpft, getestet oder genesen sind. Masken brauchen sie keine, aber zwei Meter Abstand müssen sie einhalten.
Taufen, Trauungen, Begräbnisse
Für Taufen, Trauungen und Begräbnisse (am Friedhof) fällt die Limitierung der Personenzahl. Die allgemeinen Corona-Regeln für Gottesdienste gelten - ebenso wie für Erstkommunion und Firmung - freilich, ein Präventionskonzept ist nötig. Die Rahmenordnung, in der die katholische Kirche ihre Corona-Regelungen festgehalten hat, wird die Bischofskonferenz in den nächsten Tagen anpassen, betonte Leichtfried.
(APA)
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