Mehr als zwei Drittel der rund 4000 Stimmbürger von Au-Heerbrugg (CH) stimmten gestern für ein Kopftuchverbot an der Schule, wie 20min.ch berichtet. Damit gibt es in der Schweiz erstmals einen Volksentscheid zum Kopftuchverbot. Hansruedi Köppel, Präsident der ortsansässigen SVP, hofft nun auf eine Signalwirkung des Entscheids: “Andere Schweizer Gemeinden sollen ermutigt werden, ein Kopftuchverbot konsequent umzusetzen.”
Kopftuchverbot sei rechtlich nicht zulässig
Auslöser für die Volksabstimmung war ein Beschluss des Schulrats der Primarschule Au-Heerbrugg, nachdem sich zwei somalische Mädchen im Juni 2013 weigerten, ihre Kopftücher auszuziehen und deshalb vom Lehrer nach Hause geschickt wurden. Wie Schulratspräsident Walter Portmann mitteilte, sei ein Kopfbedeckungsverbot in den Augen des Schulrats rechtlich jedoch nicht zulässig, solange das Bundesgericht nicht anders entscheide. Das Verbot wurde daher aus der Schulordnung gestrichen.
Dies rief die SVP auf den Plan, die das Verbot schließlich durchgesetzt hat. “Die Familie wird ziemlich sicher den Rechtsweg einschlagen”, meinte Portmann dazu zu 20min.ch. “Dies hätte eine aufschiebende Wirkung.” Vorerst dürften die Mädchen ihr Kopftuch also kaum ablegen.
Fall könnte vors Bundesgericht kommen
Dass der Fall vorm Bundesgericht landet, ist laut 20min.ch nicht ausgeschlossen. Neu sei dabei, dass das Kopftuchverbot den Rang eines Gesetzes hat, zitiert das Online-Portal Rechtsprofessor Rainer Schweizer. “Das Bundesgericht müssten den Volksentscheid berücksichtigen.” Ebenso müsse es beurteilen, ob das Verbot mit der verfassungsmäßigen Religionsfreiheit vereinbar ist.
(red)
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