Diese soll zeitgleich mit einer EKZ-Novelle in Kraft treten, die bei der kommenden Landtagssitzung beschlossen werden könnte, teilte Sausgruber im Anschluss an die Regierungssitzung mit.
Neben der Unterstützung von Vorhaben, die die Attraktivität von Stadt- und Ortskernen als Standorte von Handels- und Dienstleistungsbetrieben erhöhen, strebt das Land auch die nachhaltige Sicherung der Nahversorgung an. Derzeit gibt es in 88 von 96 Vorarlberger Gemeinden mindestens ein Lebensmittelgeschäft.
Als mögliche Beispiele für förderbare Projekte nannte Sausgruber etwa die Schaffung von Parkräumen oder Maßnahmen zur Verbesserung des Stadt- bzw. Ortsbilds. Die Förderung soll in Form eines Zinszuschusses für Investitionsdarlehen bis zu maximal 750.000 Euro erfolgen. Die Höhe des Zinszuschusses beträgt in den ersten drei Jahren drei Prozent, die nächsten drei Jahre 1,5 Prozent. Bei den bereits bestehenden Förderungen soll es eine Verbesserung bei Investitionen in Lebensmittelgeschäfte geben, wenn es sich um das letzte Lebensmittelgeschäft einer Gemeinde handelt.
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