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Attest für Kindergartenreife

Götzis - Eine Götzner Familie wollte ihren drei Jahre alten Sohn zumindest tageweise in den Kindergarten schicken - und bat die Gemeinde um eine entsprechende Ausnahmeregelung.

Der Götzner Bürgermeister Werner Huber lehnte dies in einem Bescheid ab, unter anderem mit folgender bizarrer Begründung: Die Familie habe vergessen, per Attest zu beweisen, dass der Kleine schon die notwendige Kindergartenreife habe.

Volksanwalt mit Kritik

Die Familie focht den Bescheid empört an und informierte zeitgleich Landesvolksanwalt Felix Dünser. In Lauterach bat eine Familie ebenso um die Aufnahme ihres Jüngsten – sie wollte den dreijährigen Buben zusammen mit seinem ein Jahre älteren Bruder ebenfalls in den Kindergarten schicken. Auch hier lehnte die Gemeinde ab.

“Änderung nötig“

Folge: Die Tochter der Familie geht nun in die Volksschule, ein Bub in den Kindergarten, der jüngste muss in eine Spielgruppe – alle an verschiedenen Orten in Lauterach, versteht sich. Und die Mutter ist berufstätig. Auch diese Familie wandte sich an die Volksanwaltschaft. Diese beiden Fälle schilderte Volksanwalt Felix Dünser gestern vor dem Volksanwaltsausschuss des Landtages – und regte eine Änderung des Vorarlberger Kindergartengesetzes an: „Es muss endlich auch für dreijährige Kinder ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bestehen.“

So ein Fall wie in Götzis sei ihm bislang noch nicht untergekommen, sagte Dünser später auf „VN“-Anfrage: „Es zeigt sich, dass es eine Änderung im Kindergartengesetz braucht.“ Denn nur in Vorarlberg haben Dreijährige keinen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Dünser löste mit diesen Fällen und seiner Forderung nach einer Novellierung eine heftige Debatte im Ausschuss aus. Politiker von Rot und Grün übten harsche Kritik – und erneuerten ihre Forderung, das Kindergartengesetz endlich auch in Vorarlberg den heutigen Gegebenheiten anzupassen. „Das Kindergartengesetz ist hoffnungslos veraltet“, meinte Grünen-Abgeordnete Katharina Wiesflecker, „der gesetzliche Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab drei Jahren ist notwendig.“

Verlässlichkeit

Eltern und Kinder würden Verlässlichkeit brauchen, könnten nicht länger darauf angewiesen sein, dass es „im Ermessen der jeweiligen Gemeinde liegt, auch Kinder unter vier Jahren in Kindergärten aufzunehmen“. Elke Sader, SP-Obfrau des Ausschusses, legte nach: „Eine Änderung hieße ja nicht, dass man das Kind in den Kindergarten schicken muss – eine Änderung hieße nur, dass man es schicken kann.“ Und der Bescheid sei „ein Affront sondergleichen“.

Lösung wird gesucht

Bürgermeister und ÖVPAbgeordneter Werner Huber verweist auf geltendes Recht. Laut dem Kindergartengesetz 1991 dürften Kinder eben erst mit Vollendung des vierten Lebensjahres in Kindergärten aufgenommen werden, ausnahmsweise mit entsprechender geistiger und körperlicher Reife bereits ab drei Jahren. „Das ist die Situation“, sagt Huber, „der Landesvolksanwalt hat gesagt, dass wir nur das Gesetz konsequent befolgen.“ Dennoch mutet der Bescheid bizarr an, oder? „Ja“, sagt Huber, „und ich glaube auch, dass es nur eine Frage der Zeit ist, bis auch Dreijährige aufgenommen werden.“ Im Übrigen würden Dreijährige auch in Götzis Ganztagskindergärten besuchen können, nur in diesem Fall sei „die Mutter berufstätig.“ Dennoch verspricht Huber: „Wir werden in diesem Fall eine Lösung suchen.“

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