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Attacke auf Mitgefangenen: Zwei Jahre Haft für Favoritner Frauenmörder

Der Mann attackierte im vergangenen Jahr seinen MItgefangenen.
Der Mann attackierte im vergangenen Jahr seinen MItgefangenen. ©APA/Georg Hochmuth (Themenbild)
Der 49-jährige Frauenmörder Herbert P. sitzt seit mehr als 18 Jahren im Gefängnis. Am Dienstag wurde er am Wiener Landesgericht wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt, da er einen Mitgefangenen attackiert hatte.

Er hatte im November 2017 in der Sonderstrafanstalt Mittersteig einem Mitgefangenen mit einem Kopfstoß einen Eindrückungsbruch der rechten Stirnhöhlenvorderwand zugefügt. Darüber hinaus wurde Herbert P. in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, weil er aufgrund einer gutachterlich bescheinigten Persönlichkeitsstörung weiter als gefährlich gilt. Diese Einschätzung bestätigte der mittlerweile 49-Jährige unfreiwillig nach der Urteilsverkündung.

Während Richter Gerald Wagner sein Urteil begründete, sprang Herbert P. erbost auf, schrie “Passt! Gemma!” und wollte aus dem Saal stürmen. Zwei Beamte der Justizanstalt Graz-Karlau, wohin der Frauenmörder nach dem inkriminierten Zwischenfall verlegt worden war, bändigten ihn, indem einer der beiden eine Armhebel-Technik anwendete und der zweite dem Aufgebrachten Handschellen anlegte. “Das ist mein Recht, dass ich den Saal verlasse”, rief Herbert P. “Erst nach der Rechtsmittelbelehrung”, beschied ihm der Richter. “Ich mach’ das schriftlich”, kündigte der 49-Jährige volle Berufung an. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.

Herbert P. ermordetet 1988 eine junge Frau in Wien-Favoriten

Herbert P. war im Oktober 1988 in Wien-Favoriten über die damals 20 Jahre alte Alexandra Schriefl hergefallen, die nach einem Disco-Besuch auf dem Heimweg war, hatte die junge Frau missbraucht und erdrosselt. Erst zwölf Jahre später konnte er überführt werden, als sich das DNA-Analyseverfahren technisch so weit entwickelt hatte, dass man an der Leiche und der Bekleidung der Toten sichergestellte Spermaspuren auswerten und dem Mann zuordnen konnte. Im Dezember 2001 wurde Herbert P. wegen Mordes zu 15 Jahren Haft verurteilt – mehr an Strafe war nicht möglich, weil er im Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt war und damit das Jugendstrafrecht zum Tragen kam. Aufgrund der von ihm ausgehenden Gefährlichkeit wurde er aber zusätzlich in den Maßnahmenvollzug eingewiesen, wo er zeitlich unbefristet so lange angehalten werden kann, bis Psychiater bescheinigen, dass von ihm keine Gefahr mehr ausgeht.

Da bisher keine Besserung eingetreten ist – Herbert P. bestreitet ungeachtet der seit 2002 rechtskräftigen Verurteilung den Mord bis zum heutigen Tag und verweigert jede Therapie -, wurde er nach Verbüßung der 15 Jahre in die Sonderstrafanstalt Mittersteig überstellt. Dort kam es eines Tages zu einem Streit mit einem älteren Mitinsassen. Die beiden waren sich nicht einig, welches Waschmittel man verwenden sollte, außerdem warf der 56-Jährige Herbert P. vor, im Badezimmer ein Putzmittel versprüht zu haben. Dafür kassierte er laut Anklage einen Kopfstoß des 49-Jährigen. Dem 56-Jährigen mussten fünf Metallplatten implantiert werden.

Opfer erhält Schmerzensgeld in der Höhe von 6.000 Euro

“Ich hab’ keinem einen Kopfstoß versetzt. Wenn das nicht richtig gestellt wird, mach’ ich eine Anzeige”, deponierte Herbert P. in der heutigen Verhandlung. In Wahrheit sei der 56-Jährige auf ihn losgegangen. “Er hat mich vorgezogen! Sehen Sie den Kratzer am Hals? Ich hab noch einen Schorf, sehen Sie das? Das ist eine Abwehrverletzung”, rief er in Richtung des Gerichtsmediziners.

“Ich hab’ nicht die geringsten Zweifel, dass es so war, wie das Opfer sagt”, befand dagegen am Ende der Richter. Der verletzte 56-Jährige bekam ein Schmerzengeld von 6.000 Euro zugesprochen.

(APA/Red)

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