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Asylwerber für unzurechnungsfähig erklärt

Ein 28-jähriger türkischer Asylwerber wurde am Landes-gericht Feldkirch in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Er stand wegen des Vorwurfs der versuchten Vergewaltigung vor Gericht.

Gutachten von Primar Dr. Reinhard Haller führten zum Schluss, dass der 28-Jährige zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig war.

Damit wird der 28-jährige Türke unbestimmte Zeit in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zubringen müssen. Wie Richterin Sonja Nachbaur gegenüber der APA erklärte, wird bei einer solchen Einweisung kein Zeitrahmen festgelegt. „Es wird jährlich überprüft, inwieweit sich der Zustand der Person verändert hat“, sagte Nachbaur. Es sei davon auszugehen, dass der 28-Jährige, der kein Wort Deutsch spricht, in der Türkei eingewiesen werden wolle und einen diesbezüglichen Antrag stellen werde, so Nachbaur.

Der Mann hatte Mitte April versucht, im Flüchtlingsheim eine 22-jährige, im fünften Monat schwangere Weißrussin zu vergewaltigen. Er hatte das Zimmer der Frau betreten, von innen versperrt und war auf die verheiratete Mutter eines neun Monate alten Kindes losgegangen. Nachdem die Frau um Hilfe geschrien hatte, hatten ein Sozialhelfer und ein weiterer Asylwerber die Türe eingetreten und den Mann an seiner Tat gehindert.

 

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